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Züchterin

von Christina H.

Hallo, ich habe Mitte Oktober einer Züchterin zugesagt, einen Welpen von ihr zu kaufen (schriftlich per E-Mail). Nun sind allerdings einige Wochen vergangen, wir durften den Kleinen auch einmal besuchen, aber die Züchterin wurde uns immer mehr unseriös und unsympathisch. Wir haben keinen Vertrag bekommen und unterschrieben. Nun gab es vor ein paar Tagen Diskussionen mit dem Abholtermin, deshalb haben wir uns nun aus mehreren Gründe entschieden, den Welpen nicht zu nehmen/abzuholen. Da es nun sehr kurzfristig ist, d.h zwei Wochen vor dem eigentlichen Termin, verlangt die Züchterin nun, dass ich ihr 200 € überweisen, damit die Dokumente und der zeitliche Aufwand beglichen werden. Kann die Züchterin das wirklich verlangen, wenn es keinen Kaufvertrag gibt und auch keine Informationen während des Kontaktes bezüglich entstehende Kosten bei Absagen? Der Welpe hat nun einen Tag später auch schon eine neue Familie.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Grundsätzlich können alle Verträge mündlich und sogar konkludent abgeschlossen werden um wirksam zu sein (so z.B. der Einkauf beim Bäcker, Supermarkt, Kiosk usw.), es sei denn, das Gesetz schreibt für einen Vertragstyp Schriftform oder sogar eine notarielle Beurkundung vor, was jedoch nur in wenigen Fällen vorgesehen ist, wie z.B. beim Kauf eines Hauses. Dennoch sollte man gerade bei einem Kaufvertrag über ein Haustier zur Klarheit und zu Beweiszwecken schriftlich festhalten.
In Ihrem Fall könnte der Kaufvertrag daher bereits zustande gekommen sein, da Sie sich mit der Verkäuferin darüber geeinigt haben, dass das Eigentum an einem speziellen Hund aus dem Wurf auf Sie übergehen soll und dass ein bestimmter Kaufpreis dafür gezahlt werden soll.
Aufgrund Ihres Rücktritts macht die Verkäuferin nun rechtlich gesprochen, einen Schadensersatz geltend. Rechtlich wäre dies zwar theoretisch möglich und müsste geprüft werden, hier ist jedoch schon der Euro-Betrag als auch die Begründung fraglich, da Sie schreiben, dass der Hund bereits am nächsten Tag vermittelt werden konnte. Die Dokumente hätte die Züchterin für den Hund ohnehin ausstellen lassen, diese Kosten sind in der Regel im Kaufpreis enthalten. Welchen Zeitaufwand die Züchterin von Ihnen ersetzt verlangen möchte und wie genau der sich berechnet, sollten Sie sich zunächst schriftlich von ihr darlegen lassen. Sollten Sie sich nicht einigen können und sollte die Züchterin auf die Zahlung bestehen oder notfalls sogar einklagen, sollten Sie sich anwaltlich beraten oder vertreten lassen.
 

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