zurück zur Übersicht Gassi-Gehen 09.12.2020 von Astrid T. Betrifft Haftung bei Corona-bedingter Quarantäne. Ein Nachbar führt, wenn ich in Quarantäne kommen sollte, meinen Hund aus, und es passiert etwas. Mein Hund wird angefahren , überfahren, was sonst noch passieren könnte. Normalerweise gibt es einen extra Punkt in der privaten Haftpflicht, wenn ich fremde Hunde ausführe. Ich habe meine HP und Hundehalterhaftpflicht. Beide greifen da nicht. Was ist zu tun? ( meine Versicherung hat auf eine diesbezügliche Frage noch nicht geantwortet) Bei Quarantäne muß es u.U. sehr schnell gehen (mein 3-jähriger Akita- Rüde ist nicht ohne und geht auch nicht mit jedem mit). Vielen Dank Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie sich vorab informieren und bereits bei Ihrer Versicherung angefragt haben, da von Ihrem bestehenden Vertrag abhängt, welches Risiko versichert ist. Grundsätzlich gilt, dass Sie als Hundehalterin immer und unverschuldensunabhängig für alle Schäden haften, die Ihr Hund anrichtet (§ 833 BGB). Das heißt, dass Sie sowohl für die Schäden, die Ihr Hund in der Obhut Ihres Nachbarn bei dem Nachbarn selbst oder bei einem Dritten anrichtet. Wichtig ist daher, dass das „Fremdhüterrisiko“ in Ihrer Hundehalterhaftpflichtversicherung mitabgedeckt ist, notfalls sollten Sie dies nachträglich hinzunehmen. Ob Ihr Nachbar zusätzlich haftet für den Fall, dass Ihr Hund bei einem anderen einen Schaden anrichtet, hängt vom Einzelfall ab, z.B. weil er grob fahrlässig gehandelt hat (Beispiel: sie verbieten ihm, den Hund ohne Leine laufen zu lassen, weil der Hund „nicht ohne ist“ und er setzt sich darüber hinweg). Ihr Nachbar sollte sich daher bei seiner privaten Haftpflicht informieren, ob das nicht gewerbliche Hüten fremder Hunde mitversichert ist.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie sich vorab informieren und bereits bei Ihrer Versicherung angefragt haben, da von Ihrem bestehenden Vertrag abhängt, welches Risiko versichert ist. Grundsätzlich gilt, dass Sie als Hundehalterin immer und unverschuldensunabhängig für alle Schäden haften, die Ihr Hund anrichtet (§ 833 BGB). Das heißt, dass Sie sowohl für die Schäden, die Ihr Hund in der Obhut Ihres Nachbarn bei dem Nachbarn selbst oder bei einem Dritten anrichtet. Wichtig ist daher, dass das „Fremdhüterrisiko“ in Ihrer Hundehalterhaftpflichtversicherung mitabgedeckt ist, notfalls sollten Sie dies nachträglich hinzunehmen. Ob Ihr Nachbar zusätzlich haftet für den Fall, dass Ihr Hund bei einem anderen einen Schaden anrichtet, hängt vom Einzelfall ab, z.B. weil er grob fahrlässig gehandelt hat (Beispiel: sie verbieten ihm, den Hund ohne Leine laufen zu lassen, weil der Hund „nicht ohne ist“ und er setzt sich darüber hinweg). Ihr Nachbar sollte sich daher bei seiner privaten Haftpflicht informieren, ob das nicht gewerbliche Hüten fremder Hunde mitversichert ist.