zurück zur Übersicht Miete für Katze 10.12.2020 von Henryk C. Sehr geehrte Damen und Herren. Wir haben seit 6 Monaten eine Katze die nur in der Wohnung lebt und ab zu in den Garten an der Leine sich aufhält. Nun verlangt die Heimstättengenossenschaft 5 Euro mehr Miete im Monat. Es ist kein Mehrfamilienhaus sondern ein so genanntes Reihenhaus, also kann sich keiner an der Katze stören. Ich weiß nicht, was das soll und ob das Rechten ist. Vielen Dank für Ihre Antwort. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Forderung nach einer Extrazahlung für die Katzenhaltung oder anders formuliert einer Mieterhöhung ist meines Erachtens so nicht rechtens, wobei schon nicht nachvollziehbar ist, wofür genau der Betrag gezahlt werden soll. Es ist aber zu prüfen, ob sich aus Ihrem Mietvertrag eine solche „Miet-Erhöhung“ ergibt und falls dies so ist, ist zu prüfen, ob diese Klausel überhaupt wirksam ist. Sollte die Genossenschaft weiterhin an der Forderung festhalten (um auf diesem Wege, vielleicht einen Weg zu finden um die Katzenhaltung zu verbieten/verhindern?), wenden Sie sich mit Ihrem Mietvertrag und dem Schreiben der Genossenschaft in der die Zahlung gefordert wird, entweder vor Ort an einen Anwalt oder eine Anwältin für Mietrecht oder einen Mieterverein.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Forderung nach einer Extrazahlung für die Katzenhaltung oder anders formuliert einer Mieterhöhung ist meines Erachtens so nicht rechtens, wobei schon nicht nachvollziehbar ist, wofür genau der Betrag gezahlt werden soll. Es ist aber zu prüfen, ob sich aus Ihrem Mietvertrag eine solche „Miet-Erhöhung“ ergibt und falls dies so ist, ist zu prüfen, ob diese Klausel überhaupt wirksam ist. Sollte die Genossenschaft weiterhin an der Forderung festhalten (um auf diesem Wege, vielleicht einen Weg zu finden um die Katzenhaltung zu verbieten/verhindern?), wenden Sie sich mit Ihrem Mietvertrag und dem Schreiben der Genossenschaft in der die Zahlung gefordert wird, entweder vor Ort an einen Anwalt oder eine Anwältin für Mietrecht oder einen Mieterverein.