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Weiterveräußerung des Tieres

von Gabriele G.

Guten Tag zusammen. Ich habe einen Hund aus dem Tierschutz erworben zu Ende des Jahres. Ein Vertrag wurde geschlossen in dem steht, wenn ich das Tier weiterveräußern möchte, benötige ich die schriftliche Zustimmung des Vereins. Bekannte von mir, haben sich in meinen Hund verliebt und haben mit dem Hund eine Bindung die ich nicht habe. Da ich dem Glück des Tieres nicht im Wege stehen will, und auch da beide deutlich mehr Hundeerfahrung haben und sich selber schon mal überlegt hatten, ein neues Mitglied zu finden, möchte ich meinen Hund an meine Bekannte weitergeben. Nun möchte der Tierschutzverein meine Bekannten prüfen und "qualifizieren", wobei weder meine Bekannten, noch ich Einspruch einlegen. Jedoch möchte der Verein nun dass ich ein Rückgabe Dokument unterzeichne, welches besagt ich trete meine Rechte und Eigentum an dem Tier ab, und übergebe diese nun wieder dem Verein. Der Verein äußert sich in so fern, dass dies der Ablauf bei denen sei, sowie dann auch eine Neuvermittlung erst eintreten kann. Der Tierschutz fordert bei meinen Bekannten eine neue Tierschutzgebühr ein, sowie eine Kaution bzgl der Kastration, sodass sichergestellt wird dass das Tier kastriert wird. Dies habe ich ebenfalls bezahlt, jedoch erhalte ich die Kaution der Kastration zurück, da dies die neuen Eigentümer dann zahlen müssen. Ich habe kein gutes Bauchgefühl, dieses Rückgabe Dokument zu unterzeichen, da ich nicht sicherstellen kann, dass der Hund an meine Bekannten geht. Die Dame des Vereins sagt, ich muss dem ganzen Vertrauen, ansonsten können sie nicht fortfahren und ich würde den Prozess ins Stocken bringen. Ebenfalls sagte die Dame, wenn ich es nicht unterzeichne, würde der Verein den Hund einklagen. Nun möchte ich wissen, in wie weit ist es erstens erforderlich eine erneute Tierschutzgebühr von mehreren 100€ erneut zu verlangen, sowie dass der Verein - meines Erachtens, keine schriftliche Genehmigung ausstellen möchte wenn das Paar geprüft wurde, sondern den Eigentum des Tieres erlangen möchte? Ich habe angst dass das Tier dann doch wieder weiter an andere Personen vermittelt wird. Das Geld ist mir und meinen Bekannten egal, jedoch fragen wir uns in wie weit das Wohl des Tieres an erster Linie steht, und warum der Verein sich dagegensträubt, seine eigenen Vertragsbedingungen nach Vertragsabschluss anders umzusetzen. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Um Ihre Fragen beantworten zu können, muss zunächst der Tierschutzvertrag eingesehen und auf Wirksamkeit geprüft werden, wozu der exakte Wortlaut vorliegen muss.
Zunächst muss geprüft werden, ob Sie Eigentümerin des Hundes geworden sind. In der Regel behalten sich die Tierschutzvereine zwar das Eigentum vor (ob dies rechtlich überhaupt wirksam ist, ist umstritten), hier scheint dies aber nicht so zu sein, da der Verein von Ihnen eine Erklärung von Ihnen fordert, dass Sie Ihre Rechte und das Eigentum (!) an dem Tier an den Verein abtreten und den Hund an den Verein übergeben müssen.
Sollten Sie also Eigentümerin sein, ist zu prüfen, was genau im Vertrag für den Fall der Weitervermittlung geregelt ist, ob dies überhaupt wirksam ist.
Bevor Sie also dieses geforderte Dokument unterzeichnen sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen, da mit Sie mit Unterschrift und Erklärung des Eigentumsübergangs auf den Verein nur noch Besitzerin sind und der Verein den Hund sowohl herausverlangen könnte, als auch als neuer Eigentümer frei in der Neuvermittlung ist, sowohl an wen und für welchen Preis.
 

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