zurück zur Übersicht Hund gefunden und ins Tierheim gebracht 04.03.2010 von Louise R. Hallo, mir ist am Samstag ein Hund zugelaufen. Nachdem ich dort in der Nachbarschaft nachgefragt habe, habe ich die Besitzer ausfindig machen können. Leider war aber dort niemand zuhause und ich konnte den Hund nicht bei mir unterbringen, so habe ich das Tierheim angerufen, die das Tier auch übernommen haben. Am nächsten Tag wurde die Besitzerin vom Tierheim informiert und der Hund konnte übergeben werden. Nun möchte mich die Besitzerin anzeigen, da ich ihren Hund gestohlen hätte! Ich habe aber ein reines Gewissen und wollte den Hund nur in Sicherheit haben, damit er nicht noch freilaufend vom Auto überfahren wird.! Habe ich jetzt was zu erwarten? Was hätte ich sonst tun sollen?? Viele Grüße Louise Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Als Finderin eines Tieres sind Sie verpflichtet den Fund unverzüglich dem Halter oder wenn dieser unbekannt ist, der Behörde zu melden. Wer den Fund nicht meldet und das Tier mit nach Hause nimmt, begeht eine Fundunterschlagung. Das örtliche Tierheim ist für die Unterbringung der Fundtiere zuständig, so dass Sie das Tier bei der zuständigen Stelle abgegeben haben und sich richtig verhalten haben.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Als Finderin eines Tieres sind Sie verpflichtet den Fund unverzüglich dem Halter oder wenn dieser unbekannt ist, der Behörde zu melden. Wer den Fund nicht meldet und das Tier mit nach Hause nimmt, begeht eine Fundunterschlagung. Das örtliche Tierheim ist für die Unterbringung der Fundtiere zuständig, so dass Sie das Tier bei der zuständigen Stelle abgegeben haben und sich richtig verhalten haben.