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Katze qualvoll gestorben

von Corinna T.

Leider muss ich mich hier kurz halten, mein Kater war seit November wegen einem Katzenbiss in Behandlung. Über 1000 € und die haben nichts richtig gemacht und ihn nicht richtig untersucht. Viele Blutuntersuchungen nur, dann wieder hin. Geschichte ist noch länger. Er hat Arthrose seit Juni und bekommt täglich Onsior, am 21.12. wurde er geröngt und der Arzt meinte die Arthrose sei schlimmer, alles onsior erhöhen. Er krampfte immer wieder, verdrehte die Augen und atmete komisch und streckte Zunge raus. War aphatisch, verkroch sich und schlief nur. Er wollte fressen, konnte aber nur schlecken. Vom 26.12. - 30.12. wurde er dann dort behalten, anscheinend die Nieren, es wurde trotz meiner Nachfrage nach weiteren Untersuchungen von Urin und Ultraschall nichts weiter gemacht außer Infusionen. Die Ärztin meinte auch, diese Untersuchungen lohnen sich nicht, da es eindeutig wäre. Am 30.12. hieß es Blut sei gut und er ist munter und darf Versuchsweise Heim. Daheim viel mir sofort auf, er schwankte, konnte schlecht laufen und Pupillen waren extrem geweitet. Tierärztin meinte telefonisch das sei normal. Am 31.12. ist er dann einfach um 07:00 Uhr vom Fensterbrett gekippte. Er lag aufm Boden und schrie vor Schmerzen. Solche Laute habe ich noch nie gehört. Er hechelte wie ein Hund und hatte ein Puls von bestimmt um die 200, er verlor Flüssigkeit mit Blut und Kot. Dies ging über eine Stunde bis er endlich erlöst wurde. Ich rief sofort die erweiterte Rufbereitschaft. Sein Tierarzt, sie war genervt. Ich heulte und schilderte alles und sie sagte ich soll halt um 09 Uhr kommen und legte auf. Ich war fassungslos, rief sie nochmal an und sie ging nicht mehr hin und beim weiteren Versuch war das Handy aus. rief den Notdienst, diese wollte nicht helfen und sagte ich soll zu meiner gehen. Ein anderer Tierarzt sagte dasselbe. Ich flehte das ihn einer erlöst aber keiner wollte helfen und er starb. Ich habe bereits alle Unterlagen angefordert, sie haben aber noch nicht alles geschickt. Ich bin mir zu 100% sicher das hier ein Fehler gemacht wurde und mein Baby noch leben könnte. Wie kann ich hier vorgehen. Ich habe eine Rechtschutzversicherung. Ich bin mir nachdem hin und her schreiben sicher, sie vertuschen etwas. Die Mails sind komisch und die Unterlagen fehlerhaft. Wer kann mir da helfen? Ich kann seitdem nicht mehr schlafen, bekomme die Bilder dieser Qual nicht mehr aus meinem Kopf und muss etwas tun. MFG 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es tut mir leid, zu lesen, dass Sie Ihren geliebten Kater auf so dramatische Weise verloren haben und sich aufgrund dessen an mich wenden müssen.
Da im Recht Emotionen jedoch keine Rolle spielen, bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort.
Bei der Frage nach der Tierarzthaftung handelt es sich um ein sehr kompliziertes Gebiet.
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Tierarzt nicht die tiermedizinischen Kenntnisse und Erfahrungen eingesetzt hat, die von einem gewissenhaften Tierarzt erwartet werden können. Ein Behandlungsfehler liegt daher bei einer Pflichtverletzung des Tierarztes vor. Haftbar macht sich der Tierarzt aber erst dann, wenn ihm auch ein Verschulden an dieser Pflichtverletzung zur Last gelegt werden kann. Hier zeigt sich warum dieses Rechtsgebiet für Tierhalter so schwierig ist, da der Tierhalter die Pflichtverletzung beweisen können muss. Ohne einen Sachverständigen und im Zweifel einen Obduktionsbericht sind diese Fragen in der Regel nicht zu beantworten. Der Tierarzt wiederum muss beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.
Zu einer Beweislastumkehr zu Lasten des Tierarztes kommt es bei einem groben Behandlungsfehler des Tierarztes, z.B. bei einem Befunderhebungsfehler, der in Ihrem Fall vorliegen könnte, so der BGH in seinem aktuellen Urteil vom 10.05.2016 – Az. VI ZR 247/15. Allerdings muss zunächst der „grobe Behandlungsfehler“ wiederrum mittels eines Sachverständigen bewiesen werden.
Wenden Sie sich entweder an die zuständige Landestierärztekammer, die zwar keine Entscheidungen treffen aber zwischen den Beteiligten vermitteln kann oder an einen auf Tierrecht spezialisierten Anwalt oder Anwältin um Ihre Ansprüche und die Erfolgsaussichten rechtlicher Schritte konkret beurteilen zu lassen.
 
 

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