zurück zur Übersicht Mein Kater wird mir nicht zurück gegeben 30.01.2021 von Karola B. Bei meinem Umzug Dezember 19 habe ich meinen Kater meinem Sohn und dessen Freundin mitgegeben. Unter der Voraussetzung sollte sich etwas ändern kommt der Kater wieder zu mir zurück. Mein Sohn hat sich von ihr getrennt und sie weigert sich mir meinen Kater zurück zu geben. Ich wurde von ihr überall blockiert, keine Chance sie zu erreichen. Habe ich das Recht an meinem Kater verloren? Was kann ich tun? MfG Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider geschieht es sehr häufig, dass es zu Streitigkeiten bei der Rückgabe von Pflegetieren kommt. Ob Sie als ursprüngliche Eigentümerin einen Herausgabeanspruch haben, hängt davon ab, ob Sie Ihr Eigentum -trotz der Übergabe des Tieres und meist auch des Impfausweises- beweisen können, da die Pflegepersonen in der Regel behaupten das Tier sei ihnen geschenkt worden. Erschwerend kommt hinzu, dass gerade zwischen Freunden, Familien und Bekannten nur mündliche ungenaue Absprachen bestehen, die im Streitfall nicht oder nur selten zu beweisen sind. Da es sich bei der Prüfung und Klärung von Eigentumsrecht daher um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet handelt ist dies nur nach Kenntnis aller Einzelheiten und der Prüfung möglicher Beweismittel (schriftliche Vereinbarung, SMS, WhatsApp etc.) möglich. Versuchen Sie ihre die Adresse herauszufinden und fordern Sie sie schriftlich auf Ihnen den Kater innerhalb von einer Woche herauszugeben. Sofern sie sich weiterhin weigert, sollten Sie sich bei weiterem Bedarf anwaltlich beraten lassen, ob und wie ein Herausgabeanspruch erfolgreich geltend gemacht werden kann.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider geschieht es sehr häufig, dass es zu Streitigkeiten bei der Rückgabe von Pflegetieren kommt. Ob Sie als ursprüngliche Eigentümerin einen Herausgabeanspruch haben, hängt davon ab, ob Sie Ihr Eigentum -trotz der Übergabe des Tieres und meist auch des Impfausweises- beweisen können, da die Pflegepersonen in der Regel behaupten das Tier sei ihnen geschenkt worden. Erschwerend kommt hinzu, dass gerade zwischen Freunden, Familien und Bekannten nur mündliche ungenaue Absprachen bestehen, die im Streitfall nicht oder nur selten zu beweisen sind. Da es sich bei der Prüfung und Klärung von Eigentumsrecht daher um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet handelt ist dies nur nach Kenntnis aller Einzelheiten und der Prüfung möglicher Beweismittel (schriftliche Vereinbarung, SMS, WhatsApp etc.) möglich. Versuchen Sie ihre die Adresse herauszufinden und fordern Sie sie schriftlich auf Ihnen den Kater innerhalb von einer Woche herauszugeben. Sofern sie sich weiterhin weigert, sollten Sie sich bei weiterem Bedarf anwaltlich beraten lassen, ob und wie ein Herausgabeanspruch erfolgreich geltend gemacht werden kann.