zurück zur Übersicht Hundehaltung geduldet 09.03.2010 von Michael P. Ich wohne seit September 2007 in einer 2,5 Zimmerwohnung zur Miete. Meine Vermieterin hat mir damals in einem Brief geschrieben, dass meine zwei Hunde geduldet werden. Im Moment befinden wir uns in einem Rechtsstreit und sie hat mir gedroht, dass sie die Hunde nicht mehr in der Wohnung dulden will. Ist dies möglich? Und im Mietvertrag steht, dass ich ein Tier bis zu 8 Tagen bei mir haben darf, kann mein Hund dann immer 8 Tage bei mir sein und dann eine Nacht woanders??? Ich freue mich auf Ihre Ántwort. Vielen Dank im Voraus. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie sich bereits in einem laufenden Rechtsstreit befinden, ist eine Antwort auf diesem Wege ohne Kenntnis des gesamten Sachverhaltes nicht sinnvoll. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine schriftliche Genehmigung des Vermieters vorrangig gilt, selbst wenn im Mietvertrag Hundehaltung verboten ist oder wie geschildert nur ein Besuchshund erlaubt ist.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie sich bereits in einem laufenden Rechtsstreit befinden, ist eine Antwort auf diesem Wege ohne Kenntnis des gesamten Sachverhaltes nicht sinnvoll. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine schriftliche Genehmigung des Vermieters vorrangig gilt, selbst wenn im Mietvertrag Hundehaltung verboten ist oder wie geschildert nur ein Besuchshund erlaubt ist.