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Anliegen

von Melanie B.

Hallo Ich hätte eine Frage zu meinem Vorfall. Ich hatte meine Katze vorübergehend bei einem guten langjährigen Freund untergebracht, da ich zuhause sehr viele Probleme mit meinem Ex-Partner hatte. Nach 2 Tagen, am 1.08.20, bekam ich einen Anruf von der ex-Schwiegermutter meines Bekannten, bei dem ich meine Katze untergebracht hatte. Sie teilte mir mit, dass meine Katze an einem Hirnaneurysma gestorben sei. Ich rief diesen Herrn an und fragte, was passiert ist. Er sagte mir, dass meine Katze „wie von Sinnen“ gegen die Wand gelaufen und dabei an ihren Verletzungen gestorben sei!. Ich fragte ihn, wo sich meine Katze befindet, er sagte mir, dass er sie zu einer Tonne für Tierverwertung gebracht hätte. Ich sagte dem Herrn sofort, dass er meine Katze wieder holen soll. Während des Telefonats zog er sich an, er wohnt im 1. Stock eines Hochhauses, und ging hinunter. Er hatte meine Katze in eine normale Mülltonne entsorgt und diese dann wieder aus einer normalen Tonne rausgeholt ! Ich holte am nächsten Tag, den 2.08.20 meine Katze wieder und brachte sie in eine Tierklinik. Der Arzt der Tierklinik bestätigte mir, dass meine Katze massive Verletzungen hatte und sei an menschlichen Gewalteinfluss starb. Ich ließ meine Katze in dieser Tierklinik, damit sie in die Pathologische Klinik geschickt wird, um alle Beweise festzuhalten. Ich stellte bei der Polizei Anzeige gegen den Herrn. Nach 2 Tagen bekam ich einen Anruf der Tierklinik, ich müsste meine Katze selbst in die Pathologische Klinik fahren, da sie niemand holen würde. Ich fuhr zu dieser Tierklinik und man sagte mir, dass es eine Verwechslung unter den Arbeitskollegen gab und meine Katze verschwunden ist!! Unmöglich! Da ich bis jetzt keinerlei finanzielle Möglichkeit für einen Anwalt hatte, konnte ich nichts rechtlich gegen diesen Herrn tun. Alle Beweise waren weg. Ich begann mich auf die Suche nach einen vereidigten Gerichtsgutachter und wurde fündig. Er sagte mir, dass dieses Gutachten 2320€ kostet. Ich beschloss über Facebook einen Spendenaufruf für ein medizinisches Gutachten zu machen, dass anhand von dem Tierarztbericht, der Röntgenaufnahmen und den „Unfall“ Fotos gemacht werden kann. 2020€ wurden gespendet und Das Gutachten ist nun auch fertig gestellt. Was bleiben mir für Möglichkeiten? Gibt es irgendwo Unterstützung gegen diesen Mann vorzugehen? Ich habe finanziell leider keine Chance! Ich war auch beim Amtsgericht und hatte mir einen Berechtigungsschein geholt, der mir aber nichts beachte! Ich würde mich auf eine Antwort sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es tut mir leid, dass Sie Ihre Katze auf so tragische Weise verloren haben. Da Emotionen im Recht jedoch keine Rolle spielen, bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort.
Da Sie von einem Tierarzt der Klinik bereits bestätigt bekommen haben, dass Ihre Katze durch menschliche Gewaltanwendung getötet wurde, liegt neben einer strafbaren „Sachbeschädigung“ gemäß § 303 StGB eine Straftat gemäß § 17 Tierschutzgesetz vor:
„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.“
Zusätzlich kann auch ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen werden.
Daher war es richtig, dass Sie bereits eine Strafanzeige erstattet haben, hier wäre z.B. im Wege einer Akteneinsicht über einen Anwalt oder eine Anwältin in Erfahrung zu bringen, wie dieses Verfahren ausgegangen ist. Sofern das Ermittlungsverfahren noch andauert ist zu prüfen, ob Sie dort zusätzlich noch einen so genannten Adhäsionsantrag stellen können, um im Rahmen  des Strafverfahrens auch Ihren Schadensersatz geltend machen zu können. Diesen Antrag können Sie selbst stellen, es besteht kein Anwaltszwang.
Um zu beurteilen, ob und wie das Gutachten genutzt werden kann, müsste es eingesehen werden. Auch die Röntgenbilder, der Tierarztbericht und die Fotografien müssen vorliegen. Sie schreiben, dass Sie bereits einen Beratungshilfeschein bekommen haben, der Ihnen „nichts brachte“. Leider schreiben Sie nicht, ob Sie sich damit schon an einen Anwalt oder eine Anwältin gewandt haben oder aus welchem Grunde Sie keinen Erfolg hatten.
Einen konkreten Rat wie Sie nun am besten vorgehen, kann ich Ihnen daher leider an dieser Stelle nicht geben. Zur Not müssten sich (erneut) an einen Anwalt oder Anwältin zur Beratung wenden.
 

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