zurück zur Übersicht Zahnreinigung beim Hund 03.02.2021 von Sarah P. Guten Abend, Ich war gestern beim Tierarzt und wollte bei meinen Hund eine Zahnreinigung machen lassen und 2 Zähne sollten gezogen werden. Nach der Behandlung hat mich der Tierarzt angerufen und mir mitgeteilt dass er 11 Zähne gezogen hat. Um 9 Uhr wurde sie in Narkose gelegt und er hat mich um 10:30 Uhr angerufen. Da hatte er genug Zeit gehabt um sich bei mir telefonisch zu melden. Aber er hat nichts der gleichen mit mir abgesprochen, er hat gehandelt ohne mein Einverständnis und meinen Hund vorne oben und unten alle Zähne gezogen. Der Tierarzt kann doch nicht einfach mehr Zähne als abgemacht ziehen und mir somit auch noch ungeplante Kosten aufs Auge drücken. Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen. P.s. Ich kenne noch eine Person die gestern beim selben Tierarzt war wie ich und auch bei ihr wurden Behandlungen durchgeführt die nicht abgesprochen waren. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe, dass Sie geschockt sind und sich überrumpelt gefühlt haben. Ich nehme aber an, dass kein/e Tierarzt/in einem Hund grundlos und nur um Kosten zu produzieren mehr Zähne zieht als notwendig. Um zu bewerten, ob der Tierarzt hier falsch gehandelt hat, müssten die gesamten Einzelheiten bekannt sein. So geht aus Ihrer Schilderung z.B. hervor, dass Sie den Tierarzt mit der Zahnreinigung und dem Entfernen von zwei Zähnen beauftragt haben, somit eine Notwendigkeit hierzu vorlag. Da je nach Ausmaß des Befalls mit Zahnstein erst nach dessen Entfernung die einzelnen Zähne und dessen Zustand bzw. die Schäden (und die damit verbunden Zahnschmerzen des Hundes) hieran sichtbar werden, ist zu prüfen, ob der Tierarzt Sie während der Narkose hätte anrufen und zuvor ihr Einverständnis einholen müssen und falls Sie nicht erreichbar oder nicht einverstanden wären, Ihnen den Hund „nur“ mit gereinigten Zähnen und ohne die beiden besprochenen Zähne hätte zurückgeben müssen. Diese Frage lässt sich im Streitfall letztlich nur durch einen Sachverständigen beantworten, wobei von diesem Ergebnis dann auch abhängt, ob Sie den Kostenanteil für das Ziehen der neun weiteren Zähne zahlen müssen. Sofern Sie sich nicht zwischenzeitlich mit dem Tierarzt geeinigt habe, lassen Sie sich von ihm einen ausführlichen OP-Bericht aushändigen und lassen den Bericht entweder von einem andere/n Tierarzt/in (kostenpflichtig) prüfen oder wenden sich an die zuständige Landestierärztekammer. Diese kann zwar keine Streitigkeiten verbindlich entscheiden, sie kann aber versuchen zwischen Tierhalter und Tierarzt zu vermitteln.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe, dass Sie geschockt sind und sich überrumpelt gefühlt haben. Ich nehme aber an, dass kein/e Tierarzt/in einem Hund grundlos und nur um Kosten zu produzieren mehr Zähne zieht als notwendig. Um zu bewerten, ob der Tierarzt hier falsch gehandelt hat, müssten die gesamten Einzelheiten bekannt sein. So geht aus Ihrer Schilderung z.B. hervor, dass Sie den Tierarzt mit der Zahnreinigung und dem Entfernen von zwei Zähnen beauftragt haben, somit eine Notwendigkeit hierzu vorlag. Da je nach Ausmaß des Befalls mit Zahnstein erst nach dessen Entfernung die einzelnen Zähne und dessen Zustand bzw. die Schäden (und die damit verbunden Zahnschmerzen des Hundes) hieran sichtbar werden, ist zu prüfen, ob der Tierarzt Sie während der Narkose hätte anrufen und zuvor ihr Einverständnis einholen müssen und falls Sie nicht erreichbar oder nicht einverstanden wären, Ihnen den Hund „nur“ mit gereinigten Zähnen und ohne die beiden besprochenen Zähne hätte zurückgeben müssen. Diese Frage lässt sich im Streitfall letztlich nur durch einen Sachverständigen beantworten, wobei von diesem Ergebnis dann auch abhängt, ob Sie den Kostenanteil für das Ziehen der neun weiteren Zähne zahlen müssen. Sofern Sie sich nicht zwischenzeitlich mit dem Tierarzt geeinigt habe, lassen Sie sich von ihm einen ausführlichen OP-Bericht aushändigen und lassen den Bericht entweder von einem andere/n Tierarzt/in (kostenpflichtig) prüfen oder wenden sich an die zuständige Landestierärztekammer. Diese kann zwar keine Streitigkeiten verbindlich entscheiden, sie kann aber versuchen zwischen Tierhalter und Tierarzt zu vermitteln.