zurück zur Übersicht

Verlust

von Marie M.

Wir haben unseren Hund mit einem Schutzvertrag und Preis (impfen usw) an nette Menschen verkauft mit der Bedingung das wir den Hund ab und zu mal besuchen dürfen. September ging unser Hund in die neue Familie. Ende Oktober habe ich Fotos erhalten. Ich fragte ob wir zu Besuch kommen dürfen im November. Daraufhin gab es ausreden. Ende Dezember habe ich nach fotos gefragt und ich wurde vertröstet, auch das wir den hund besuchen dürfen, wurde mit ausreden vertröstet. Es gab Dan eine kleine Diskussion und ich wurde blockiert. Daraufhin habe ich auf tasso den Chip abgefragt und gesehen das der Hund noch auf meinen Namen ist. Was kann ich tun? Können wir den Hund zurück holen? Er ist ja weiterhin auf meinen Namen registriert? Ich habe den Schutzvertrag und auch schriftlich das wir den Hund mal besuchen dürfen was leider seit September 2020 auf Grund von ausreden nie möglich war und wir mittlerweile auch vermuten das die den Hund nicht mehr haben. Lohnt es sich Anzeige zu erstatten? Ich bitte um Hilfe. Lg

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und wenn sie dann mit dem Verhalten des neuen Halters nicht zufrieden sind, wieder zurückhaben möchten.
Dies ist jedoch nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen Schutz-/oder Kaufvertrag abschließt, den Hund übergibt und im Gegenzug die Schutzgebühr/den Kaufpreis erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Hund endgültig aufgibt. Aufgrund der Coronasituation und den verschiedenen Regelungen der Länder kommt das Problem hinzu, ob und wann sich im Moment ein Besuchsrecht überhaupt durchsetzen ließe.
Da Sie den Hund wieder zurückhaben möchten, ist zu prüfen, ob Sie ein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht haben. Es ist gut, dass Sie das Besuchsrecht schriftlich vereinbart haben, daher kann anhand des gesamten Vertragstextes geprüft werden, ob dies wirksam formuliert ist und wenn ja, ob für den Fall, dass der Käufer dagegen verstößt, auch ein Rücktrittsrecht für Sie enthalten ist.
Falls Sie nicht zwischenzeitlich mit den Käufern wieder Kontakt aufnehmen konnten, wenden Sie sich mit dem Vertrag und der Korrespondenz (WhatsApp etc.) an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, um nicht nur Ihre Ansprüche, sondern auch die realistischen Erfolgsaussichten prüfen zu lassen.
 

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung