zurück zur Übersicht Schutzgebühr 08.02.2021 von Jasmin R. Hallo Ich habe eine Frage und zwar geht es um (meinen) Hund aus dem Tierschutz. Im Inserat wurde der Hund als kastrierter 2 bis 3 jähriger Dackelmix inseriert. Am 31.01.21 bin ich über 400 Kilometer eine Strecke gefahren um meinen Herzenshund zu empfangen endlich angekommen entpuppte sich der Hund als viel größer als worauf den Bildern. Ich war völlog vorm kopf gestoßen und habe ihn trotzdem mitgenommen.Zuhause angekommen ist mir das alles nochmal durch den Kopf gegangen und habe den Tierschutz angeschrieben das viele Falschangaben genacht wurden ein hin und her oer whats App kein Verständnis von der Gegenseite. Am 08.02.21 war ich beim Tierarzt so dort kam raus kein Dackelmix sondern Labrador Mix 5 bis 6 Jahre alt kurz vor Ausreise erst kastriert wurden, meine Frage da es ja um.den Hund geht ohne ihn wieder abgeben zu müssen kann ich von der Schutzgebühr aufgrund von nicht stimmenden Angaben was zurück verlangen? Sie würden mit sehr helfen wenn Sie darauf antworten könnten. Lieben Gruß Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie den Verdacht haben, dass der Verein wußte, dass es sich nicht um einen kleinen Dackel-Mix sondern um einen großen Labi-Mix handelte und Ihnen dies absichtlich verschwiegen hat bzw. die Fotos des Hundes absichtlich verfälscht hat. Hierfür müssten Sie jedoch u.a. nachweisen können, dass der Tierschutzverein Kenntnis von den konkreten Umständen hatte/hätte haben müssen und Sie vorsätzlich hierüber nicht unterrichtet hat. Dieser Nachweis ist in der Praxis leider sehr schwierig zu führen. Eine bloße Vermutung reicht dafür nicht aus. Hinzu kommt, dass den neuen Halter von Auslandstierschutzhunden bewußt sein muss, dass es sich um ein Tier handelt, dessen Alter, Gesundheitszustand und Vorgeschichte im Zweifel unbekannt ist und die Tierheime/Vereine sich auf die Angaben der Vorbesitzer (soweit bekannt), der Tierschützer vor Ort oder die Beobachtungen der Mitarbeiter oder Gassigänger verlassen müssen und auch nur so wiedergeben können. Aus diesem Grund weisen viele Tierschutzvereine nicht nur in den Vermittlungsanzeigen/Beschreibungen der einzelnen Tiere darauf hin, sondern fügen dies auch in ihre Tierschutzverträge ein. Daher müsste Ihr Vertrag eingesehen und geprüft werden, ob solche Klauseln auch dort enthalten sind und wie der Hund dort beschrieben ist, also ganz allgemein nur mit Name, Chipnummer, Geschlecht oder ausdrücklich als „Dackel-Mix“. Hinzu kommt die Frage, ob es Ihnen auf den „Dackel-Mix“ oder die damit verbundene Größe (z.B. wegen einer Zustimmung Ihres Vermieters oder Arbeitgebers zu einem kleinen Hund o.ä.) ankam und Sie dies gegenüber dem Verein nachweislich zur Bedingung für die Übernahme des Hundes gemacht haben und wenn ja ob Sie durch die tatsächliche Größe/Rasse-Mix des Hundes andere, höhere Ausgaben oder Nachteile haben, um einen Schadensbetrag berechnen zu können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie den Verdacht haben, dass der Verein wußte, dass es sich nicht um einen kleinen Dackel-Mix sondern um einen großen Labi-Mix handelte und Ihnen dies absichtlich verschwiegen hat bzw. die Fotos des Hundes absichtlich verfälscht hat. Hierfür müssten Sie jedoch u.a. nachweisen können, dass der Tierschutzverein Kenntnis von den konkreten Umständen hatte/hätte haben müssen und Sie vorsätzlich hierüber nicht unterrichtet hat. Dieser Nachweis ist in der Praxis leider sehr schwierig zu führen. Eine bloße Vermutung reicht dafür nicht aus. Hinzu kommt, dass den neuen Halter von Auslandstierschutzhunden bewußt sein muss, dass es sich um ein Tier handelt, dessen Alter, Gesundheitszustand und Vorgeschichte im Zweifel unbekannt ist und die Tierheime/Vereine sich auf die Angaben der Vorbesitzer (soweit bekannt), der Tierschützer vor Ort oder die Beobachtungen der Mitarbeiter oder Gassigänger verlassen müssen und auch nur so wiedergeben können. Aus diesem Grund weisen viele Tierschutzvereine nicht nur in den Vermittlungsanzeigen/Beschreibungen der einzelnen Tiere darauf hin, sondern fügen dies auch in ihre Tierschutzverträge ein. Daher müsste Ihr Vertrag eingesehen und geprüft werden, ob solche Klauseln auch dort enthalten sind und wie der Hund dort beschrieben ist, also ganz allgemein nur mit Name, Chipnummer, Geschlecht oder ausdrücklich als „Dackel-Mix“. Hinzu kommt die Frage, ob es Ihnen auf den „Dackel-Mix“ oder die damit verbundene Größe (z.B. wegen einer Zustimmung Ihres Vermieters oder Arbeitgebers zu einem kleinen Hund o.ä.) ankam und Sie dies gegenüber dem Verein nachweislich zur Bedingung für die Übernahme des Hundes gemacht haben und wenn ja ob Sie durch die tatsächliche Größe/Rasse-Mix des Hundes andere, höhere Ausgaben oder Nachteile haben, um einen Schadensbetrag berechnen zu können.