zurück zur Übersicht Tierschutzverein macht Probleme 09.02.2021 von Jennifer K. Sehr geehrte Damen und Herren Ich möchte mich gerne informieren, in wie fern meine Eltern um Ihren Hund bangen müssen. Meine Eltern haben vor 2 Wochen eine Hündin aus dem Tierschutzverein zu sich genommen. Fie Hündin ist zwar fremden gegenüber ängstlich. Hat sich aber in den 2 Wochen schon super eingelebt. Nun haben meine Eltern folgende Email von der Mitarbeiterin des Tierschutzverein erhalten: Guten Abend Frau *** Leider gab es keine Abschiedsformel in ihrer Nachricht. Vorab, ich bin stinksauer! Und "eingelebt" hat die Leni sich nach der kurzen Zeit sicherlich nicht. Dafür braucht es Monate! In dem Sinne stellt sich mir eine Frage: WARUM ZUM HENKER TRÄGT DER HUND WEDER HALSBAND NOCH GESCHIRR AUF DEM BILD? Ihnen wurde dies mehrfach! erklärt! Das ist Vertragsbestandteil und UNFASSBAR fahrlässig. Frage 2: Warum ist nach 2 Wochen noch kein Nachweis der Anmeldung, sowie der Nachweis der Haftpflichtversicherung bei uns eingegangen? Die Haftpflichtversicherung ist VOR Abholung des Hundes abzuschließen. Sie scheinen sich keinen Deut um Lenis Sicherheit zu scheren! Meinen Sie wir predigen Alles nur zum Spaß? Jeden Tagen sterben Auslandshunde wegen solch ignorantem Verhalten von neuen Besitzern! Laufen im Garten ohne Geschirr, ohne Schleppleine! uns wurde immer noch kein Bild vom neuen Sicherheitsgeschirr geschickt, gibt es überhaupt eines? Bitte senden Sie mir morgen den Nachweis der Haftpflichtversicherung, sowie das Bild von Leni mit neuem Sicherheitsgeschirr zu. Eine Nachkontrolle wird ebenfalls zeitnah erfolgen. Mit freundlichen Grüßen *** Aufgrund Corona sind die Behörden derzeit sowieso im Verzug. Irgendwie ist dieser Verein sehr skurril... Ich sehe persönlich sehe dies als sehr unseriös. Meine Eltern haben jetzt das Geschirr gekauft. Wir sehen aber kein Sinn, dem Hund der sich in der Wohnung wohlfühlt ein Geschirr um zu tun. Allein weil der Hund schon in der Küche an den Griffen der Schränke hängen geblieben ist und somit sich tierisch erschrocken hat und die Küche natürlich aktuell meidet. Eine Haftpflichtversicherung vor dem "Kauf" eines Hundes abzuschließen ist ja auch irrsinnig. Man hat ja auch z.b keine Versicherung für ein Auto wenn man noch kein Auto gekauft hat. In wie weit können Sie uns helfen oder erklären ob meine Eltern irgendwas zu befürchten haben. Eine Vertragsstrafe in Höhe von 500€ wäre auch im Vertrag. Obwohl es nur eine Schutzgebühr von 300€ waren. Können die den Hund bei meinen Eltern raus nehmen? Hundeerfahrung sind definitiv da. Meine Eltern haben vorher schon ein Hund gehabt. Und mein Vater war bei der Bundeswehr Hundeführer. Über Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ganz allgemein ist es gerade bei Angsthunden üblich, dass das Tragen eines Sicherheitsgeschirrs (das nicht nur einen, sondern zwei Bauchgurte hat um zu verhindern, dass der Hund es sich über den Kopf abstreifen kann) sowie einer Leine dringend angeraten wird bzw. vertraglich vereinbart wird, wobei anhand des konkreten Vertrages dann zu prüfen ist, ob für den Verstoß gegen diese Klausel, als Folge überhaupt ein Rücktrittsrecht des Tierschutzvereins vorgesehen ist und wenn ja ob diese Klausel wirksam ist. Hinsichtlich der Versicherung, rate ich Hundehaltern aus meiner Erfahrung dringend dazu, die Hundehalter-Haftpflichtversicherung für einen neuen Hund vor dessen Einzug abzuschließen, da auch in den ersten Tagen oder sogar Stunden im neuen Zuhause der Hund z.B. entlaufen und einen Verkehrsunfall oder ähnliches verursachen kann, für den der neue Halter gemäß § 833 BGB haften muss. In Ihrem konkreten Fall ergibt sich sowohl aus der Wortwahl der Mitarbeiterin als auch aus dem Zusammenhang, dass dieser E-Mail einige vorangegangen sind und zwischen Ihren Eltern und dem Verein es zu Streitigkeiten über Auflagen bzw. vertragliche Pflichten gekommen ist. Um die Frage bewerten zu können, ob der Verein von dem Vertrag zurücktreten und die Hündin tatsächlich zurückfordern kann, dies ist ja die Angst Ihrer Eltern, müsste daher sowohl der Vertrag als auch die gesamte Korrespondenz eingesehen werden. Wenden Sie sich daher schon jetzt oder spätestens, wenn der Tierschutzverein die Rückgabe fordert, an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ganz allgemein ist es gerade bei Angsthunden üblich, dass das Tragen eines Sicherheitsgeschirrs (das nicht nur einen, sondern zwei Bauchgurte hat um zu verhindern, dass der Hund es sich über den Kopf abstreifen kann) sowie einer Leine dringend angeraten wird bzw. vertraglich vereinbart wird, wobei anhand des konkreten Vertrages dann zu prüfen ist, ob für den Verstoß gegen diese Klausel, als Folge überhaupt ein Rücktrittsrecht des Tierschutzvereins vorgesehen ist und wenn ja ob diese Klausel wirksam ist. Hinsichtlich der Versicherung, rate ich Hundehaltern aus meiner Erfahrung dringend dazu, die Hundehalter-Haftpflichtversicherung für einen neuen Hund vor dessen Einzug abzuschließen, da auch in den ersten Tagen oder sogar Stunden im neuen Zuhause der Hund z.B. entlaufen und einen Verkehrsunfall oder ähnliches verursachen kann, für den der neue Halter gemäß § 833 BGB haften muss. In Ihrem konkreten Fall ergibt sich sowohl aus der Wortwahl der Mitarbeiterin als auch aus dem Zusammenhang, dass dieser E-Mail einige vorangegangen sind und zwischen Ihren Eltern und dem Verein es zu Streitigkeiten über Auflagen bzw. vertragliche Pflichten gekommen ist. Um die Frage bewerten zu können, ob der Verein von dem Vertrag zurücktreten und die Hündin tatsächlich zurückfordern kann, dies ist ja die Angst Ihrer Eltern, müsste daher sowohl der Vertrag als auch die gesamte Korrespondenz eingesehen werden. Wenden Sie sich daher schon jetzt oder spätestens, wenn der Tierschutzverein die Rückgabe fordert, an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.