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Katze wieder gefunden

von Kerstin F.

Hallo Zusammen, Unser Rassekater wurde nach 1.5 Jahren von einem Tierarzt erkannt und wir wurden benachrichtigt. Er war tätowiert und gechipt. Die Dame, bei der der Kater nun lebt möchte ihn behalten. Sie sagt, als sie den Kater gefunden hat, sei er in einem schlechten Zustand gewesen und sie hätte ihn zum Tierarzt gebracht. Dieser konnte keinen Chip finden. Außerdem sagte der Tierarzt, dass der Kater eine Katze sei. Jetzt hatte er Durchfall und sie ging zu einem anderen Tierarzt. Dadurch kam das Ganze ans Licht. Ich kann das nicht ganz glauben. Wir leiden nun sehr da wir ihn natürlich sehr vermisst haben. Die Kinder möchten ihn wieder zurück, sie sind sehr traurig. Nun möchte die Dame die Futter und Tierarztkosten für ein Jahr erstattet haben. Also eigentlich möchte sie ihn gar nicht hergeben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Rechtens ist zumal sie ja hätte die Besitzer ausfindig machen können, hätte sie nur gewollt. Dann hätten wir den Kater gleich wieder in unsere Arme schließen können und diese emotionale Sache wäre für Alle sehr viel einfacher gewesen. Wie ist denn die rechtliche Lage? Herzlichen Dank für die Antwort.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da die „Finderin“ offensichtlich keine ordnungsgemäße Fundanzeige beim Fundbüro hat, steht hier eine strafbare Fundunterschlagung im Raum. Theoretisch möglich ist daher die Erstattung einer Strafanzeige und der Stellung des notwendigen Strafantrages (hier besteht eine Drei-Monats-Frist). Ob dies jedoch sinnvoll ist, lässt sich an dieser Stelle beurteilen.
Gut ist, dass die Dame die Herausgabe nicht grundsätzlich verweigert und Ihr Eigentum anerkennt, sondern „nur“ von den ihr entstandenen Kosten abhängig macht, rechtlich gesprochen, ein Zurückbehaltungsrecht aus § 273 BGB geltend macht.
Hier sind zwei Punkte zu prüfen und abzuwägen:
Zum einen rechtlich umstritten, ob es ein Zurückbehaltungsrecht an Haustieren überhaupt gibt (einige Gerichte verneinen dies), dann müsste sie den Kater herausgeben und sich danach mit Ihnen um die Kosten „streiten“.
In einem zweiten Schritt kommt die Tatsache hinzu, dass selbst wenn Sie den Kater nach kurzer Zeit wieder zurückbekommen hätten, Sie ja auch Futter und u.U. Tierarztkosten gehabt hätten (so genannte „Sowiso-Kosten), diese sind Ihnen in den letzten 1,5 Jahren seiner Abwesenheit ja erspart geblieben.
Unabhängig also von der rechtlichen Lage, versuchen Sie sich mit ihr gütlich zu einigen und halten das Ergebnis am besten schriftlich fest. Falls die Dame in Ihrer Umgebung wohnt und er bei Ihnen nicht nur als reine Wohnungskatze gehalten wird, bedenken Sie, dass die Gefahr besteht, dass er dort wieder hinlaufen wird. Klären Sie mit der Dame schon im Voraus, was in diesem Fall gelten soll, also z.B. ob Sie ihn füttern und in die Wohnung lassen darf, ihn aber keinesfalls einsperren oder Ihnen vorenthalten darf, o.ä.
 

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