zurück zur Übersicht Wer ist Eigentümer 16.02.2021 von Petra Z. Ich habe im Dezember einen Welpen vom privaten Züchter über ebay ohne schriftlichen Vertrag gekauft. Er hat mir den Hund übergeben und hat dafür sein Geld bekommen. Nun ist es so, das ich den Hund weitererkaufen muss weil ich es gesundheitlich nicht schaffen den Hund zu behalten. Nun macht der Züchter Stress und will, das ich ihm den Hund zurück gebe. Wer ist hier rechtlich Eigentümer? Kann ich den Hund ohne Einverständnis des Züchters weiterverkaufen? Im Impfbunch steht der Züchter und im Heimtierpass stehe ich. Bei der Stadt ist der Hund ordnungsgemäß auf meinen Namen gemeldet. VG Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung sehr kurz, wenn Sie nichts Weiteres als den Kaufpreis vereinbart haben, Sie diesen in voller Höhe gezahlt haben und im Gegenzug dafür den Hund ausgehändigt bekommen habe, ist auch das Eigentum auf Sie übergegangen und Sie könnten den Hund verkaufen. Anders wäre es z.B. dann, wenn Sie mit dem Verkäufer für diesen Fall, dass Sie den Hund nicht behalten können, geregelt haben, z.B. ein Rückkauf-/oder ein Vorkaufsrecht des Züchters besteht, oder ähnliches. Allerdings müsste dies der Verkäufer beweisen können. Hierzu müsste Ihre Korrespondenz mit dem Verkäufer eingesehen, also WhatsApp/Ebay/Facebook- Chatverläufe etc. Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung sehr kurz, wenn Sie nichts Weiteres als den Kaufpreis vereinbart haben, Sie diesen in voller Höhe gezahlt haben und im Gegenzug dafür den Hund ausgehändigt bekommen habe, ist auch das Eigentum auf Sie übergegangen und Sie könnten den Hund verkaufen. Anders wäre es z.B. dann, wenn Sie mit dem Verkäufer für diesen Fall, dass Sie den Hund nicht behalten können, geregelt haben, z.B. ein Rückkauf-/oder ein Vorkaufsrecht des Züchters besteht, oder ähnliches. Allerdings müsste dies der Verkäufer beweisen können. Hierzu müsste Ihre Korrespondenz mit dem Verkäufer eingesehen, also WhatsApp/Ebay/Facebook- Chatverläufe etc. Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.