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Revierkämpfe zwischen Katzen

von Marjan A.

Guten Tag, unserer Kater (10 Jahre alt) wird seit paar Monaten von der Nachbarkatze (männlich 4 Jahre alt) attackiert und mehrmals verletzt. Die Nachbar Katze ist ständig bei uns im Garten und ist sehr aggressiv. Er kommt sogar durch die Katzenklappe ins Haus rein und greift unsere Katze an und schreit sehr laut. Wir haben mit unserem Nachbarn schon mehrmals darüber gesprochen aber leider kein Erfolg. Die Situation ist für uns insbesondere für unsere Katze sehr stressig. Ich bin persönlich psychisch belastet und kann schlecht schlafen. Kann ich dagegen rechtlich vorgehen und die Besitzer verklagen? Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Neben den vielen Vorteilen, die Freigänger Katzen genießen, ist der Freigang mit Risiken verbunden, u.a. eben auch mit Aggression von Artgenossen, Revierkämpfe, Verletzungen etc. Ich verstehe jedoch Ihre Sorgen um Ihren Kater und die Belastung durch die ungebetenen Besuche und Angriffe in Ihrem Haus.
Da die Gespräche mit den Nachbarn bisher erfolglos waren, gibt es zwei Möglichkeiten, vorzugehen. Zum einen müssen die Nachbarn als Halter des Angreifers gemäß § 833 BGB für die Schäden, die ihr Kater anrichtet haften (Tierarztkosten, sowie Fahrtkosten dorthin). Allerdings müssen Sie beweisen können durch Zeugen, Fotos etc., dass er Ihren Kater verletzt hat.
Zum anderen können Sie den Nachbar auffordern, ihn so zu halten, dass er nicht mehr Ihr Haus betritt und Ihren Kater nicht mehr verletzt, so hat z.B. das Landgericht Bonn im Jahre 2009 entschieden. Dieser Rechte als Eigentümerin und Besitzerin des Katers ergeben sich aus §§ 903, 862, 1004 Absatz 1 in Verbindung mit § 90a BGB.
Versuchen Sie auf dieser Grundlage nochmals eine gütliche Lösung zu erreichen, da ein Prozess gerade unter Nachbarn oft zu regelrechten Nachbarschaftskriegen führt. Letztlich muss in jedem Einzelfall im Wege einer Abwägung zwischen den Interessen der Beteiligten im Rahmen des Gebots der nachbarlichen Rücksichtnahme entschieden werden.
Um es nicht zu einem Prozess kommen zu lassen ist in Nachbarschaftsstreitigkeiten die Einschaltung des zuständigen Schiedsamtes unbedingt ratsam. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung ist mehr wert als ein Gerichtsurteil, das einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann.
 
 

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