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Rückgabe einer Tierschutzkatze

von Jana P.

Guten Abend, vor einigen Monaten, habe ich eine Katze von einem Tierschutzverein adoptiert. Leider kommt sie nicht mit meinen vorhandenen Katzen aus und ich muss sie wieder abgeben. Ich habe dem Verein vor über einem Monat Bescheid gegeben. Laut Vertrag muss ich sie an den Tierschutzverein zurückgeben. Dieser will aber keine Pflegestelle für das Kätzchen suchen, sondern direkt ein neues zu Hause für sie finden. Auf Grund der strengen Auflagen des Vereins, scheint es aber sehr schwer zu sein neue Adoptanten zu finden. Ich möchte wirklich, dass die Katze ein tolles neues zu Hause bekommt, denn sie ist mir schon sehr ans Herz gewachsen, aber so wie es jetzt ist kann es einfach nicht bleiben. Leider eskaliert die Situation hier zunehmend und alle Beteiligten sind mit den Nerven ziemlich am Ende. Jetzt gibt es im Vertrag eine Klausel, die besagt ich müsse dem Verein "ausreichend Zeit für die Vermittlung" geben. Habe ich ein Recht darauf, dass dieser Zeitraum näher benannt wird? Und muss ich die Katze tatsächlich an den Verein zurückgeben? Ich habe eine Schutzgebühr bezahlt, doch laut Vertrag soll die Katze erst mit Ablauf eines Jahres in meinen Besitz übergehen. Ich habe gelesen, dass diese Klauseln keinen Bestand haben. Wenn dem so wäre, würde das Tier doch jetzt schon mir gehören und ich könnte sie auch in ein Tierheim meiner Wahl bringen, oder sehe ich das falsch? Bei Vertragsbruch droht der Verein mit einer empfindlichen Geldstrafe und ich möchte den Vertrag auch nicht brechen! Ich möchte nur wissen, ob es alles mit rechten Dingen zu geht. Ich hoffe Sie können mir vielleicht ein wenig weiterhelfen. Vielen Dank!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das ist für Sie und alle Tiere eine sehr stressige Situation. Ich hoffe, dass die nächste Stelle ihr endgültiges Zuhause wird.
Unabhängig von der rechtlichen bisher noch nicht höchstrichterlich geklärten Frage, ob Tierschutzverträge Kaufverträge oder eine Art Verwahrungsvertrag sind, könnten die genannten Klauseln und die Formulierung „ausreichend Zeit“ unwirksam sein, da Sie überraschen und zu Ihren Lasten zu offen formuliert sind. Der Verein hätte es, so wie Sie schreiben, letztlich in der Hand durch schleppende oder unterlassene Suche nach einer Pflegestelle/Endstelle die Rückgabe der Katze zu vereiteln.
Da für eine verbindliche Prüfung jedoch der gesamte Vertragstext und die bisherige Korrespondenz mit dem Verein eingesehen werden müsste, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, um prüfen zu lassen, ob z.B. im Wege eines Eilverfahrens die Rücknahme der Katze durchgesetzt werden könnte oder welche anderen Schritte sinnvoll sind. Ich nehme an, dass Sie ohnehin kein Tierheim finden werden, das die Katze übernehmen kann/möchte und Sie an den Tierschutzverein zurückverweisen wird.
 

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