zurück zur Übersicht Haltung der Hunde 11.03.2010 von Sabine P. Sehr geehrte Damen und Herren, Ich wohne in einem Mischgebiet. Ich habe gehört, dass in einem reinen Wohngebiet nur ein Hund gehalten werden darf. In einem Mischgebiet zwei. Ist das richtig? Dürfte das Bauordnungsamt mir die Haltung eines dritten Hund verwehren? Vielen Dank Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat im Jahre 2003 ausgesprochen, dass es unzulässig sei, in einem Mischgebiet mehr als einen Hund im Freien zu halten. Dort ging es um eine errichtete Zwingeranlage für eine tierschutzrechtlich nicht genehmigte Hundezucht von Riesenschnauzern. Durch die sieben erwachsenen Hunde und die in regelmäßigen Abstand vorhandenen Welpen entstand eine erhebliche Lärm- und Geruchsbelästigung der Nachbarn. Um beurteilen zu können, ob das Bauordnungsamt Ihnen tatsächlich die Haltung eines dritten Hundes verbieten dürfte, müsste zunächst geklärt werden, ob Sie die Hunde im Freien halten, ob Sie eine Zucht betreiben, ob es bereits zu Lärm- oder Geruchsbelästigungen durch Hunde kam etc.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat im Jahre 2003 ausgesprochen, dass es unzulässig sei, in einem Mischgebiet mehr als einen Hund im Freien zu halten. Dort ging es um eine errichtete Zwingeranlage für eine tierschutzrechtlich nicht genehmigte Hundezucht von Riesenschnauzern. Durch die sieben erwachsenen Hunde und die in regelmäßigen Abstand vorhandenen Welpen entstand eine erhebliche Lärm- und Geruchsbelästigung der Nachbarn. Um beurteilen zu können, ob das Bauordnungsamt Ihnen tatsächlich die Haltung eines dritten Hundes verbieten dürfte, müsste zunächst geklärt werden, ob Sie die Hunde im Freien halten, ob Sie eine Zucht betreiben, ob es bereits zu Lärm- oder Geruchsbelästigungen durch Hunde kam etc.