zurück zur Übersicht

Haltung der Hunde

von Sabine P.

Sehr geehrte Damen und Herren, Ich wohne in einem Mischgebiet. Ich habe gehört, dass in einem reinen Wohngebiet nur ein Hund gehalten werden darf. In einem Mischgebiet zwei. Ist das richtig? Dürfte das Bauordnungsamt mir die Haltung eines dritten Hund verwehren? Vielen Dank

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat im Jahre 2003 ausgesprochen, dass es unzulässig sei, in einem Mischgebiet mehr als einen Hund im Freien zu halten. Dort ging es um eine errichtete Zwingeranlage für eine tierschutzrechtlich nicht genehmigte Hundezucht von Riesenschnauzern. Durch die sieben erwachsenen Hunde und die in regelmäßigen Abstand vorhandenen Welpen entstand eine erhebliche Lärm- und Geruchsbelästigung der Nachbarn. Um beurteilen zu können, ob das Bauordnungsamt Ihnen tatsächlich die Haltung eines dritten Hundes verbieten dürfte, müsste zunächst geklärt werden, ob Sie die Hunde im Freien halten, ob Sie eine Zucht betreiben, ob es bereits zu Lärm- oder Geruchsbelästigungen durch Hunde kam etc.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung