zurück zur Übersicht Tierschutzvertrag 04.03.2021 von Angili K. Hallo sehr geehrte Frau Fries, ich habe einen Kater aus dem Tierschutz übernommen. Es ist ein Übertragungsvertrag der Halterschaft. Ich erhalte die tatsächliche Verfügungsgewalt, bin ergo Besitzer. Es ist nirgends vermerkt, wer Eigentümer ist und ob ich jemals Eigentümer werden kann an dem Kater. Ich bin soweit mit allen Klauseln und Kontrollen einverstanden, möchte aber gerne Eigentümer des Katers sein. Auch soll ich erst nach einem Jahr meinen Kater auf Tasso ummelden dürfen. Ist das so rechtens? Habe ich eine Möglichkeit Eigentümer an dem Kater zu werden? Liebe Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider gibt es nach wie vor noch keine Entscheidung des obersten Zivilgerichts des BGH zu der Frage, ob Tierschutzverträge nun Kaufverträge oder Verträge eigener Art vergleichbar mit einem Verwahrungsvertrag sind. So gibt es mittlerweile für beide Ansichten verschiedene Urteile jüngeren Datums. Von einem Kaufvertrag (ich nehme an, dass Sie einen Geldbetrag gezahlt haben) und damit von einem Eigentumsübergang gehen die Urteile des Amtsgericht und Landgericht Hamburg, die schon 2008 bzw. 2009 gefällt wurde, unabhängig davon, wie der Vertrag benannt wird. Um zu prüfen, ob sich aus dem Inhalt Ihres konkreten Vertrags etwas anderes ergibt, z.B. ob ein Probejahr oder ähnliches vereinbart wurde, da erst dann eine Ummeldung bei TASSO erlaubt sein soll, müsste der gesamte Vertragstext eingesehen werden und auf Wirksamkeit überprüft werden. Wichtig zu prüfen ist auch, ob für Verstöße gegen den Vertrag Vertragsstrafen vorgesehen sind und ob diese überhaupt wirksam formuliert sind.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider gibt es nach wie vor noch keine Entscheidung des obersten Zivilgerichts des BGH zu der Frage, ob Tierschutzverträge nun Kaufverträge oder Verträge eigener Art vergleichbar mit einem Verwahrungsvertrag sind. So gibt es mittlerweile für beide Ansichten verschiedene Urteile jüngeren Datums. Von einem Kaufvertrag (ich nehme an, dass Sie einen Geldbetrag gezahlt haben) und damit von einem Eigentumsübergang gehen die Urteile des Amtsgericht und Landgericht Hamburg, die schon 2008 bzw. 2009 gefällt wurde, unabhängig davon, wie der Vertrag benannt wird. Um zu prüfen, ob sich aus dem Inhalt Ihres konkreten Vertrags etwas anderes ergibt, z.B. ob ein Probejahr oder ähnliches vereinbart wurde, da erst dann eine Ummeldung bei TASSO erlaubt sein soll, müsste der gesamte Vertragstext eingesehen werden und auf Wirksamkeit überprüft werden. Wichtig zu prüfen ist auch, ob für Verstöße gegen den Vertrag Vertragsstrafen vorgesehen sind und ob diese überhaupt wirksam formuliert sind.