zurück zur Übersicht

Rücktritt Verkäufer Welpen

von Patrick P.

Hey, folgendes Szenario: Wir haben eine Hobbyzucht (Terrier). Ich möchte gar nicht lange auf die Vorgeschichte eingehen. Samstag Rückmeldung bekommen, dass ein Welpe genommen wird. Nach mehreren Tagen warten und Rückfragen auf die Anzahlung, haben wir uns dazu entschlossen, Freitags eine Absage zu schicken per WhatsApp. Es sind auch noch andere Interessenten vorhanden. Somit eigentlich kein persönliches Problem. Jetzt wird mit dem Anwalt gedroht seitens der Käufer. Anzahlung war dann "plötzlich" am Samstag/Montag auf dem Konto. Wurde natürlich direkt zurück überwiesen. Nochmal zusammengefasst: Samstag zugesagt, bis Freitag auf das Geld gewartet dann eine Absage geschickt. Samstag/Montag war das Geld drauf - zurück überwiesen. Es gibt keine mündliche oder schriftliche Zusage - lediglich per WhatsApp eine Aufforderung und Datenaustausch für die Anzahlung. Ist eine Anklage rechtens? Bzw kann der Käufer uns etwas? Ist Whatsapp überhaupt belastbar? Gruß und danke für die Hilfe. 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Grundsätzlich können alle Verträge mündlich und sogar konkludent abgeschlossen werden um wirksam zu sein (so z.B. der Einkauf beim Bäcker, Supermarkt, Kiosk usw.), es sei denn das Gesetz schreibt für einen Vertragstyp Schriftform oder sogar eine notarielle Beurkundung vor, was jedoch nur in wenigen Fällen vorgesehen ist, wie z.B. beim Kauf eines Hauses. Dennoch sollte man gerade bei einem Kaufvertrag über ein Haustier zur Klarheit und zu Beweiszwecken schriftlich festhalten.
In Ihrem Fall könnte der Kaufvertrag daher bereits zustande gekommen sein, da Sie sich mit dem Käufer offenbar darüber geeinigt haben, dass das Eigentum an einem speziellen Hund aus dem Wurf auf ihn übergehen soll und dass ein bestimmter Kaufpreis dafür gezahlt werden soll. WhatsApp-Verläufe reichen dafür grundsätzlich aus. Da Sie den Hund überhaupt nicht mehr an diese Person verkaufen möchten und die Anzahlung zurückgezahlt haben, möchten Sie rechtlich gesprochen, von dem Kaufvertrag zurücktreten. Ob dieser Rücktritt wirksam war hängt davon ab, was genau Sie mit dem Käufer vereinbart haben, z.B. ob Sie sich das Rücktrittsrecht bei nichtrechtzeitiger Anzahlung vorbehalten haben oder ein generelles Rücktrittsrecht bis zur Übergabe des Hundes, oder ähnliches.
Sollten Sie sich nicht einigen können und sollte der Käufer auf Erfüllung des Vertrags, sprich auf die Übereignung des Hundes gegen Zahlung des Kaufpreises bestehen oder notfalls sogar einklagen, sollten Sie anwaltlich beraten oder vertreten lassen.
 
 

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung