zurück zur Übersicht Nachbarin sperrt unseren Kater in ihr Haus ein 16.03.2021 von Silke S. Sehr geehrte Rechtsanwältin, meine Nachbarin sperrt unseren Kater Kasimir bei sich ein. Dies geht nun über einige Wochen so. Auch nachts hat sie ihn schon in ihr Haus gesperrt. Wir versuchen mit freundlichen aber bestimmten Gesprächen sie darauf hinzuweisen dies zu unterlassen. Zuerst wurden wir mit Vorwürfen überhäuft, wir würden uns nicht kümmern, es wäre kalt, nass, Minusgrade usw. Unsere Katzen, wir haben zwei, haben freien Zugang ins Haus, auch nachts. Da argumentiert sie, das stimmt nicht. Neuerdings hat sie das Argument, sie müsse lüften, lässt dann unseren Kater in ihr Haus, schließt ihre Türe, sperrt ihn stundenlang ein. Wir sehen dies, da er hinter der Fensterscheibe liegt. Wir fordern dann die Katze sofort heraus, jedes mal mit Diskussionen und Vorwürfen ihrerseits.( z.B. wir müssten dafür sorgen das er nicht bei ihr reinläuft,der Kater hätte bei uns keine Bezugsperson,wir sollten mal überlegen warum er lieber zu ihr kommt usw.). Aktuell ruft sie mich an, ich müsse den Kater herausrufen-fordern, wenn er bei ihr rein läuft und in ihrer Wohnung ist. Sie unterlässt es nicht, Kasimir einzusperren. Ich versuche es immer noch mit einem vermittelnden Gespräch,nun ist aber mein Wohlwollen beendet. Was kann ich in dieser Situation jetzt rechtlich tun. Ich danke sehr für ihren fachlichen Rat. Herzlicher Gruß Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und angelockt werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden, da Sie ihre Katze ja nicht einsperren können. Insbesondere in den Fällen, in denen die Katzen Spezialfutter oder Medikamente benötigen ist dies für die Halter sehr ärgerlich. Sie als Eigentümerin haben das Recht andere von der Einwirkung auf ihren freilaufende Kater auszuschließen, so hat dies z.B. das Landgericht München I in seiner Entscheidung vom 25.01.2019 sehr ausführlich dargelegt. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Da Sie allerdings das Prozess- und Kostenrisiko tragen, sollten sich vorab unbedingt anwaltlich beraten lassen, da Sie beweisen können müssen, dass Ihre Nachbarin den Kater füttert und sie im Haus einsperrt, da Sie ihr das Lüften natürlich nicht verbieten können. Die Beweislage läßt sich an dieser Stelle ohne die Einzelheiten leider nicht bewerten. Um einen handfesten Nachbarschaftsstreit, der nicht selten aus solchen Anlässen folgt zu vermeiden, sollten Sie vor einem Prozess zuvor nochmals versuchen eine gütliche Einigung zu finden. In solchen Fällen kann ein Schiedsverfahren sinnvoller, schneller und günstiger als ein Prozess sein. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann. Die zuständige Schiedsperson erfragen Sie am besten im Rathaus.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und angelockt werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden, da Sie ihre Katze ja nicht einsperren können. Insbesondere in den Fällen, in denen die Katzen Spezialfutter oder Medikamente benötigen ist dies für die Halter sehr ärgerlich. Sie als Eigentümerin haben das Recht andere von der Einwirkung auf ihren freilaufende Kater auszuschließen, so hat dies z.B. das Landgericht München I in seiner Entscheidung vom 25.01.2019 sehr ausführlich dargelegt. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Da Sie allerdings das Prozess- und Kostenrisiko tragen, sollten sich vorab unbedingt anwaltlich beraten lassen, da Sie beweisen können müssen, dass Ihre Nachbarin den Kater füttert und sie im Haus einsperrt, da Sie ihr das Lüften natürlich nicht verbieten können. Die Beweislage läßt sich an dieser Stelle ohne die Einzelheiten leider nicht bewerten. Um einen handfesten Nachbarschaftsstreit, der nicht selten aus solchen Anlässen folgt zu vermeiden, sollten Sie vor einem Prozess zuvor nochmals versuchen eine gütliche Einigung zu finden. In solchen Fällen kann ein Schiedsverfahren sinnvoller, schneller und günstiger als ein Prozess sein. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann. Die zuständige Schiedsperson erfragen Sie am besten im Rathaus.