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Entzug der Erlaubnis d. Hundehaltung/ Angeblicher Beißvorfall

von André L.

Wir wohnen in einem Mietshaus mit unseren beiden Hunden. Die Haltung der Tiere wurde schriftlich erlaubt. Lt. einem Schreiben sollen meine Hunde auf dem Grundstück "freilaufend Nachbarn angegriffen" haben. Dies ist natürlich nicht wahr. Allerdings hat meine Hündin Mitte Februar einen Nachbarn direkt vor dem Haus angesprungen. Meine Hündin war zu dem Zeitpunkt angeleint, jedoch ist mein Mitbewohner, der den Hund führte, auf dem glatten Weg ausgerutscht und dabei fiel ihm die Leine aus der Hand. Meine Hündin sprang begeistert und bellend zwischen meinem Mitbewohner und mir hin und her. Dabei rannte sie an einem Nachbarn vorbei, der sich erst vor lauter Panik auf den Boden schmiss und danach laut schreiend durch die Gegend hüpfte und nach dem Hund trat. Erst da wurde dieser überhaupt von der Hündin beachtet, diese sprang ihn einmal kurz an der rechten Hüftseite an. Nun behauptet der Nachbar der Hund hätte ihn gebissen. Lt. Gutachten hat er eine "kleine Schürfwunde" auf der linken Gesäßseite, die offensichtlich von seinem "Sturz" herrührte. Seine Freundin behauptet nun, sie hätte aus dem Dachfenster 4. OG beobachtet, wie meine Hunde unangeleint, ohne Steuermarke den Mann ohne Veranlassung angegriffen haben, dies ist vom Winkel her schon nicht möglich. Zudem versuchte der Nachbar uns zu erpressen, Wortlaut "Du mir geben 50 euro oder ich rufe polizei". Wir wurden mit dem Hund nun auch beim Veterinäramt vorstellig, es wurden weder Maulkorbpflicht noch ein Bußgeld verhängt. Nichtsdestotrotz soll uns jetzt die Hundehaltung entzogen werden, der Vermieter weigert sich aber mitzuteilen, welche Nachbarn sich beschwert haben, bzw. wann welche Nachbarn angegriffen worden wären. Ist es rechtens, dass uns die Erlaubnis der Hundehaltung entzogen wird, nur weil uns ein Nachbar haltlose Vorwürfe macht? Wie ist nun am besten vorzugehen? Kennen Sie einen kompetenten Kollegen vor Ort, der uns für den tatsächlichen Fall des Entzugs der Erlaubnis weiterhelfen kann?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Hat der Vermieter die Hundehaltung schriftlich erlaubt, so kann er die Genehmigung nur dann zurücknehmen, wenn gewichtige Gründe vorliegen, z.B. wenn es zu Lärm- oder Geruchsbelästigungen durch den Hund kommt. Auch ein Beißvorfall kann unter Umständen ein solcher Grund sein. Leider schreiben Sie nicht, um welche Rasse es sich bei Ihrer Hündin handelt, da es doch einen Unterschied macht, ob man von einem Dackel oder einer Dogge “kurz an der rechten Hüftseite“ angesprungen wird. Sollte der Vermieter sein Verbot der Hundehaltung gerichtlich durchsetzen wollen, müsste er den Grund dafür beweisen. Allein die Behauptung andere Mieter hätten sich beschwert reicht dafür nicht aus.

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