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Zuchtkatze Tod: 3 Monate nach Übernahme

von Christina P.

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Fries, wir haben Anfang Dezember 2020 eine Katze von einem Züchter gekauft. Die Katze hatte bereits kurz nach ihrem Einzug Durchfälle. Es wurden Gardien diagnostiziert. Die Durchfälle hörten nicht auf, weiterhin kamen Erbrechen und Unsauberkeit hinzu. Der Zustand der Katze verschlechterte sich rasant. Ein im Feb.durchgeführter Bluttest ergab FIP. Die Katze musste nunmehr Anfang März eingeschläfert werden. Der Züchter wurde über die Durchfälle im Dezember sowie über die Diagnose FIP schriftlich in Kenntnis gesetzt. Wir haben bisher nichts von ihm gehört. Unsere Frage: Wir haben gelesen, dass der Züchter auch nach Übernahme d.d.Käufer noch die Haftung für ein Tier übernimmt, wobei er im ersten halben Jahr beweisen muss, dass die Katze sein Haus gesund verlassen hat, danach kehrt sich die Beweislast um. Er hat vertraglich aber folgenden Passus vereinbart: "Der Käufer verzichtet darauf spätere Ansprüche geltend zu machen, die sich auf die Entwicklung des Tieres oder auf später in Erscheinung tretende oder festgestellte Krankheiten oder Mängel(erworbene wie auch erbgebundene) gründen". Hebelt dieser Passus im Vertrag unsere Rechte aus? Wir wissen von einem anderen verstorbenen Kitten aus demselben Wurf das ebenfalls an FIP verstorben ist. Nunmehr verkauft der Züchter seine Kitten in Ebay mit der gleichen Zuchtkatze! Wir danken Ihnen vorab herzlich für eine erste Einschätzung der Sachlage. Freundliche Grüße 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich bedauere, dass Sie sich aufgrund dieses traurigen Tod Ihres kleinen Kätzchens an mich wenden müssen.
Hier geht es um Ihre Gewährleistungsrechte aus dem Kaufvertrag. Da viele Hobbyzüchter Unternehmer im Sinne des BGB sind, gehe ich auch hier davon aus, so dass es sich um einen so genannten Verbrauchsgüterkauf gehandelt haben wird. Ein kompletter Gewährleistungsausschluss des Züchters wäre damit unwirksam.
Weil die Katze bereits so kurz nach Übergabe an FIP verstorben ist, gilt zu Ihren Gunsten die von Ihnen angesprochene gesetzliche Vermutung, dass sie bereits bei Übergabe „mangelhaft“ im Sinne des BGB war, wenn der Züchter etwas anders behauptet, müsste er dies beweisen können, was sehr schwer werden dürfte, da ein weiteres Kitten aus dem Wurf ebenfalls FIP hatte.
Theoretisch könnten Sie nun vom Kaufvertag zurücktreten und die gesamten Kosten als Schadensersatz zurück verlangen. Da Sie jedoch mit der Züchterin schon Kontakt hatten, müsste anhand der Einzelheiten und dem Vertrag geprüft werden, ob der Rücktritt rechtlich noch möglich ist. Auch gibt es hinsichtlich FIP unterschiedliche Urteile, die auf Ihren Einzelfall hin zu prüfen sind.
Wenden Sie sich daher am besten an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen und durch das richtige Vorgehen Ihre Ansprüche in voller Höhe geltend machen zu können.
 

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