zurück zur Übersicht Hundesteuer und Bafög 23.03.2010 von Christin P. Ich habe folgende Frage: Ich habe von einer Befreiung von der Hundesteuer gehört, jedoch nur für Personen die Geld nach dem SGB XII bzw. SGB II beziehen. Ich bin Studentin und bekomme Bafög und habe dementsprechend genauso wenig Geld zur Verfügung. Gibt es auch für mich eine Befreiung? Liebe Grüße von meinem Hund und mir Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Jede Stadt bzw. Gemeinde erlässt eine Hundesteuersatzung, in der nicht nur die Höhe der Steuer sondern u.a. auch geregelt ist, wer keine oder weniger Steuern bezahlen muss. Die meisten Hundesteuersatzungen sind mittlerweile auch im Internet zu finden, so auch die der Stadt Magdeburg. Nur aufgrund der Tatsache, dass Ihnen die finanziellen Mittel für einen Hund fehlen, kommen Sie jedoch nicht in den Genuss einer Steuerermäßigung oder sogar einer Steuerbefreiung, da ausdrücklich nur von Beziehern der genannten Hilfen eine Steuerermäßigung -noch nicht einmal eine komplette Befreiung- beantragt werden kann.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Jede Stadt bzw. Gemeinde erlässt eine Hundesteuersatzung, in der nicht nur die Höhe der Steuer sondern u.a. auch geregelt ist, wer keine oder weniger Steuern bezahlen muss. Die meisten Hundesteuersatzungen sind mittlerweile auch im Internet zu finden, so auch die der Stadt Magdeburg. Nur aufgrund der Tatsache, dass Ihnen die finanziellen Mittel für einen Hund fehlen, kommen Sie jedoch nicht in den Genuss einer Steuerermäßigung oder sogar einer Steuerbefreiung, da ausdrücklich nur von Beziehern der genannten Hilfen eine Steuerermäßigung -noch nicht einmal eine komplette Befreiung- beantragt werden kann.