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Übernahme eines Hundes durch eine 2. Person nach Krankheit oder Ableben des Hundehalters

von Wolfgang B.

Da meine Frau und ich schon im fortgeschrittenen Alter sind und wir jetzt noch einmal einen Welpen bekommen, haben wir in der Züchterin unseres vor kurzem verstorbenen Hundes eine kompetente Nachfolgerin für unseren neuen Hund gefunden, falls es uns durch Krankheit oder Tod nicht mehr möglich ist, den Hund adäquat zu versorgen. Gibt es in dieser Hinsicht eine justitiable Verfügung und in welcher Form soll diese erfolgen? Für eine Antwort bin ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüssen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist sehr verantwortungsbewusst und vorausschauend, dass Sie sich bereits vor dem Einzug des Welpen darum kümmern.
Eine schriftliche Vereinbarung ist sehr wichtig, nicht nur zu Beweiszwecken, sondern auch damit sich beide Seiten klar machen, welche Bedingungen aber auch welche Folgen sich aus dieser Abmachung ergeben.
Da es sich hier um zwei verschiedene Lebensbereiche (Krankheit oder Tod) handelt, sind allerdings auch zwei verschiedene Regelungen nötig.
Für den Fall, dass die Züchterin Ihren Hund nach Ihrem Versterben erhalten soll, müssen Sie dieses Vermächtnis in einem Testament niederschreiben. Anders sieht es für den Fall aus, wenn Sie sich aufgrund von Krankheit nicht mehr um den Hund kümmern können. Hier muss zunächst in einem Gespräch geklärt werden, wann genau dieser Fall eintreten soll (u.a. was heißt „nicht mehr kümmern können“, wer kann sich nicht mehr kümmern, nur Sie oder Sie beide, usw.), wollen Sie der Züchterin den Hund schenken, soll Sie Ihnen den Hund dann abkaufen oder wollen Sie weiterhin Eigentümer bleiben und die Züchterin als eine Art Pflegestelle fungieren? Wollen Sie eine Art Besuchsrecht vereinbaren, was ist, wenn es zu Streitigkeiten mit der Züchterin kommt, möchten Sie einen Rücktrittsvorbehalt, darf die Züchterin den Hund zur Zucht einsetzten etc.
Lassen Sie sich daher individuell und ausführlich von einem Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht beraten.
 

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