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Übernahme eines todkranken Hundes, nicht wissend

von Sabine K.

Vielen Dank, wenn sie mir mit meiner Frage helfen können. Ich habe von einer privaten Organisation, die wohl im Auftrag des belgischen Tierschutzes handelt eine in Belgien gerettete vermehrer Hündin übernommen. Lediglich der Impfausweis wurde mir übergeben. Sie sei in Belgien untersucht und geimpft worden. Mich wunderte schon im Auto ihre starke Blutung, sie sei heiß! Ich bin direkt zum Tierarzt, der wunderte sich sehr, wie so ein krankes Tier über die Grenze kommen konnte. Insgesamt 14 Akitas, 2 mittlerweile Tod. Nach einer Woche spritzen gegen Fieber und Blutgerinnungsmittel konnte sie notoperiert werden. Insgesamt sind schon 800,- tierarztkosten entstanden. Nun nach Rettung können erst die grundsätzlichen Untersuchungen stattfinden, die wieder teuer werden. Nun soll ich 2 Monate in denen sich keiner meldete einen Übernahme Vertrag unterschreiben. Ich verstehe da aber so, dass ich bisher eine Art pflegschaft hatte und möchte eine kostenbeteiligung des mir glaubhaft " untersuchten" vermittelten hundes . Es war überhaupt nichts untersucht, sie kam mit hohem Fieber und der Vereiterung. Zum anderen lahmt sie, was auch dringend untersucht werden muss. Wie verhalte ich mich wegen des Übernahme Vertrags, welche Kostenbeteiligung steht mir zu? Wie kommen so kranke Tiere über die Grenze, was kann ich jetzt machen. Das wohl meiner Hündin liegt mir sehr am Herzen und ich würde Sie nicht mehr hergeben wollen. Danke für Antwort

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Lassen Sie sich von Ihrem Tierarzt einen ausführlichen Bericht über den Zustand am Tage der Übernahme und seine Einschätzung seit wann dieser Zustand bestand und dass die Behandlungen dringend notwendig waren.
Um zu prüfen, wie Sie weitervorgehen sollte, müssten die Einzelheiten bekannt sein, insbesondere ob Sie im Vorfeld schon einen Pflegevertrag o.ä. unterschrieben und ob Sie schon eine Tierschutzgebühr gezahlt haben, des Weiteren muss die vorhandene Korrespondenz mit dem Vermittler eingesehen werden. Sichern Sie zu Beweiszwecken bereits jetzt alle dies ab, auch die Vermittlungsanzeige, etc.
Diese Informationen sind wichtig für die rechtliche Prüfung, da es ein Unterschied ist ob Sie als Pflegestelle gehandelt haben (also Kosten für eine fremde Hündin hatten) oder ob Sie bereits Eigentümerin der Hündin geworden sind. Auch um eine arglistige Täuschung über den Gesundheitszustand prüfen zu können. Da Sie die Hündin behalten möchten, ist genau zu überlegen welche Ansprüche Sie geltend machen, so sollten Sie z.B. keinen Rücktritt erklären, da Sie sie dann zurückgeben müssten.
Des Weitern ist zu prüfen, ob eine Anzeige beim zuständigen Veterinäramt wegen Verstoßes gegen Transportrechtliche Vorschriften sinnvoll ist. Allerdings müssen hierzu ebenfalls die Einzelheiten des Transport bekannt sein und insbesondere ob Sie die Hündin in Belgien oder in Deutschland übernommen haben.
Bevor Sie etwas unterzeichnen sollten Sie sich vorher zur Sicherheit an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden.
 
 

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