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Kaninchenhaltung im Garten

von Özlem Ö.

Wir übernehmen die Mietwohnung meiner Schwiegereltern zur Untermiete - mit Vermieter so vereinbart. Wir sind auch zweifache Hundehalter und die Tiere sind bekannt und werden akzeptiert. Nun sind wir unerwartet durch ein Fundtier auch noch zweifache Kaninchenhalter. Diese Tiere habe ich bisher nicht erwähnt, weil ich weiß, dass Kleintiere nicht genehmigt werden müssen. Allerdings sollen die Tiere im Garten leben. Es ist eine Doppelhaushälfte, die von zwei Parteien (uns und die Nachbarn) bewohnt wird. Der Garten ist aufgeteilt in gemeinsame Bereiche und jeweils einen eigenen Bereich zur freien Nutzung. Hier soll dann ein Gehege stehen. Es handelt sich um zwei Zwergkaninchen. Der Garten ist sehr groß, das Gehege wird 2x3m Grundmaße haben und soll von Rosen umrankt werden, um optisch nicht zu stören. Nun haben meine Schwiegereltern immer wieder Sorge, dass ich Ärger kriegen könnte. Aber was sollte es hier für Ärger geben? Der Bau des Geheges fällt nicht unter Auflagen, da es leicht zu entfernen und nicht sehr groß ist. Die Tiere werden täglich gepflegt. Der Geruch von Heu und Stroh ist nicht zu vermeiden. Aber eine Geruchsbelästigung durch Kot und Urin wird durch die Pflege verhindert. Könnte ich hier irgendwelche Probleme bekommen?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) gehören Kaninchen zu den Kleintieren, deren Haltung ein Vermieter nicht verbieten darf. Allerdings hat der BGH als Begründung angeführt, dass diese Kleintiere in Käfigen gehalten werden und daher niemanden stören können. Zu der Außenhaltung hat das Gericht jedoch nichts gesagt. Solange Sie die Zwergkaninchen in Ihrem Garten artgerecht halten, was eine regelmäßige Säuberung des Geheges beinhaltet- und niemand durch Kot- oder Uringestank belästigt wird, dürften Sie meines Erachtens keine Probleme mit dieser Haltungsform bekommen.

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