zurück zur Übersicht Hund mit falschen Angaben vermittelt 14.04.2021 von Tatjana W. Guten Tag Frau Fries, meine Familie hat im Januar 2021 einen Hund aus einem Tierheim adoptiert. Der Hund wurde uns als artenverträglich und ruhig vorgestellt und wir mochten ihn sofort, also wurde er Teil unserer Familie. Dann haben wir bei den Spaziergängen mit dem Hund aber recht schnell feststellen müssen, dass er Artgenossen aggressiv begegnet. Wir haben also eine Trainerin kontaktiert, um dieses Problem anzugehen, weil wir ihn gern behalten wollten. Nun ist der Hund aber vor wenigen Tagen (am 9.April 21) meiner Tochter ins Gesicht gefahren, hat sie so gebissen, dass sie genäht werden musste. Danach mussten wir den Hund schweren Herzens wieder abgeben. Nun haben wir gesehen, dass der Hund von dem Tierheim wieder zur Vermittlung angeboten wird- mit den selben Angaben, die auch bei uns schon gemacht wurden. Wir haben Angst dass eine andere Famile die selbe Erfahrung machen muss wie wir. Gibt es keine rechtliche Handhabe, um das Tierheim zu einer wahrheitsgetreuen Aussage zu dem Hund zu bewegen? Denn gerade sein Trainingsbedarf und das Beissen ist nichts harmloses. Vielen Dank für Ihre Antwort! VIele Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, Ihre Tochter hat sich von dem Biss gut erholt und ich hoffe auch sehr, dass der Hund nicht zuvor schon nach einem Beissvorfall in das Tierheim zurückgekommen ist und Ihnen dies absichtlich verschwiegen wurde. Wenn Sie diesen Eindruck haben und dies durch Korrespondenz mit dem Verein oder spätere Aussagen über den Hund o.ä. belegen lässt, könnten entsprechende Ansprüche geprüft werden. Um das Tierheim zur jetzigen Auskunft über den Beißvorfall und die Unverträglichkeit mit Artgenossen zu verpflichten, müsste Sie einen vertraglichen oder gesetzlichen Anspruch gegen das Tierheim haben. Hier käme nur der Tierschutzvertrag vom Januar 2021 in Frage, allerdings ist dieser bereits aufgehoben bzw. rückabgewickelt. Unabhängig von einem gerichtlich durchsetzbaren Anspruch, könnten Sie den Verein anschreiben und zum Schutze der Interessenten aber auch um dem Hund weitere Ver-/ und Rückvermittlungen zu ersparen, auffordern Ihre Erfahrungen in die Vermittlungsanzeige aufzunehmen. Sichern Sie sowohl die aktuelle Vermittlungsanzeige als auch wenn noch vorhanden die ursprüngliche Anzeige, auf die Sie sich für den Hund interessiert haben. Wenn Sie den Eindruck haben, dass das Tierheim diese „unbequemen“ Tatsachen weiterhin verschweigt, um die Vermittlung des Hundes nicht zu erschweren, könnten Sie sich an das für das Tierheim zuständige Veterinäramt wenden und Ihre Erfahrungen dort schildern.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, Ihre Tochter hat sich von dem Biss gut erholt und ich hoffe auch sehr, dass der Hund nicht zuvor schon nach einem Beissvorfall in das Tierheim zurückgekommen ist und Ihnen dies absichtlich verschwiegen wurde. Wenn Sie diesen Eindruck haben und dies durch Korrespondenz mit dem Verein oder spätere Aussagen über den Hund o.ä. belegen lässt, könnten entsprechende Ansprüche geprüft werden. Um das Tierheim zur jetzigen Auskunft über den Beißvorfall und die Unverträglichkeit mit Artgenossen zu verpflichten, müsste Sie einen vertraglichen oder gesetzlichen Anspruch gegen das Tierheim haben. Hier käme nur der Tierschutzvertrag vom Januar 2021 in Frage, allerdings ist dieser bereits aufgehoben bzw. rückabgewickelt. Unabhängig von einem gerichtlich durchsetzbaren Anspruch, könnten Sie den Verein anschreiben und zum Schutze der Interessenten aber auch um dem Hund weitere Ver-/ und Rückvermittlungen zu ersparen, auffordern Ihre Erfahrungen in die Vermittlungsanzeige aufzunehmen. Sichern Sie sowohl die aktuelle Vermittlungsanzeige als auch wenn noch vorhanden die ursprüngliche Anzeige, auf die Sie sich für den Hund interessiert haben. Wenn Sie den Eindruck haben, dass das Tierheim diese „unbequemen“ Tatsachen weiterhin verschweigt, um die Vermittlung des Hundes nicht zu erschweren, könnten Sie sich an das für das Tierheim zuständige Veterinäramt wenden und Ihre Erfahrungen dort schildern.