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Ebay Käufer hat mündlichen Kaufvertrag gebrochen und Hunde für Profit weiterverkauft.

von Alexander S.

Sehr geehrte Damen und Herren , ich habe folgendes Anliegen: Vor einiger Zeit habe ich meine 2 Pomeranians die 5 Jahre bei mir gelebt haben aus beruflichen und familiären Gründen abgeben müssen. Da es mir sehr wichtig war, dass diese an eine Gute Person kommen mit viel Fläche und liebevollen Menschen. Hab ich diese für 300€ auf Ebay angeboten. (Was natürlich eigentlich viel zu wenig für diese Hunde ist) Darauf hat sich dann eine liebe Dame gemeldet die mir beide Hunde abnehmen wollte. In der Verkaufsbeschreibung, im Chat und persönlich haben wir darüber geredet, dass ich nicht will das die Hunde getrennt werden und diese bitte immer zusammen bleiben. Außerdem solle Sie bei Problemen, die Hunde lieber an mich zurückgeben (Für Erstattung des Kaufbetrages natürlich). Diese hat mir versichert, dass die Hunde es bei ihr gut haben werden. Das sie ein großes Haus haben und täglich selber für die Hunde kochen werden und das es nicht stört das es Kläffer sind, weil es keine Nachbarn gibt usw. Nach dem Kauf hat uns die Käuferin blockiert und sich nicht mehr gemeldet. Ich habe jegliche Freunde darum gebeten die Nummer anzurufen und anzuschreiben um Klarheit zu verschaffen, da wir eigentlich in Kontakt bleiben sollten. Nach einiger Zeit hat mich eine weitere Dame angeschrieben und mir mitgeteilt, dass Sie die neue Besitzerin von EINEM Hund ist. Mit dieser stehe ich jetzt auch in Kontakt und ich bin glücklich, dass sie ihn hat. Diese hat ihn aber für 700€ gekauft. Wo mein anderer Hund ist, weiß ich bis heute nicht. Weil die Käuferin uns jedes mal blockiert und uns nicht die Kontaktdaten von der anderen Käuferin geben will. Also hat diese Dame uns verarscht und uns Märchen erzählt, nur um die Hunde billig zu kaufen und dann direkt teurer zu verkaufen. SEPERAT, obwohl ich 300 mal darauf hingewiesen habe, dass ich nicht will das diese getrennt werden. Kann man rechtlich dagegen vorgehen ? Wenn es den Hunden gut geht, will ich diese natürlich nicht zurück. Aber ich will aufjedenfall, die Kontaktdaten von der anderen Käuferin haben und das diese Frau mind. den Profit verliert den Sie mit meinen Hunden erzielt hat. Ich finde das eine unglaubliche Schweinerei, ich hoffe Sie können mir Klarheit verschaffen. Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe Ihre Wut und den Wunsch zu wissen, wohin der andere Hund verkauft wurde. Ich bitte jedoch um Verständnis für die sachliche Antwort.
Hier sind zwei verschiedene Rechtsbereiche betroffen, das Zivilrecht durch den Kaufvertrag zwischen Ihnen und der Käuferin und dem Verwaltungsrecht.  
Zwar haben Sie haben Sie keinen schriftlichen Kaufvertrag geschlossenen, einen wirksamen mündlichen Vertrag gibt es dennoch. Ob die Käuferin gegen den Vertrag verstoßen hat, hängt davon ab, ob die beiden Bedingungen, dass sie die beiden nur gemeinsam halten darf und dass sie sie an Sie zurückgeben soll/muss, wirksamer Vertragsbestandteil geworden sind. Daher ist es gut, dass Sie dies in der Verkaufsanzeige und im Chat geschrieben haben. Im nächsten Schritt ist dann zu prüfen, welche Ansprüche Ihnen aus diesen Vertragsverstößen zustehen,  z.B. ein Auskunftsanspruch auf Nennung der bisher unbekannten neuen Halters, ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag oder ein Schadensersatzanspruch. Da es jedoch auf die verwendeten Formulierungen ankommt, müsste zunächst die Anzeige und der gesamte Chat eingesehen werden. Ansprüche gegen die neuen Halter der beiden Hunde könnten zwar geprüft werden, da es jedoch zwischen Ihnen und den beiden keine vertragliche Vereinbarungen gibt, bleiben nur gesetzliche Ansprüche zu prüfen.
Sichern Sie daher als Beweismittel sowohl Ihre eigene Verkaufsanzeige als auch jegliche Korrespondenz mit der Käuferin. Bitten Sie die neue Halterin des einen Hundes, ihnen die Verkaufsanzeige zu schicken.
Der andere Rechtsbereich ist das Verwaltungsrecht, speziell der § 11 Tierschutzgesetz. Da die Käuferin die beiden Hunde sehr billig „eingekauft“ und schnell mit Gewinn weiterverkauft hat, könnte ein genehmigungsbedürftiger (und zu versteuernder) Handel mit Wirbeltieren vorliegen. Zuständig für die Überprüfung ist das Veterinäramt, das für den Wohnort der Käuferin zuständig ist. Dort könnten Sie den Sachverhalt schildern und um Überprüfung bitten.
 

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