zurück zur Übersicht Hund mit Herzwürmer aus Tiernothilfe 15.04.2021 von Jutta A. Guten Tag, Ich habe einen Hund aus der spanischen Tiernothilfe adoptiert und der kleine Kerl ist schwerst verwurmt. Man hat ihn mir als vom Tierarzt für gesund befunden vermittelt. Die Vermittlerin sitzt in München aber der Hund ist aus Ungarn. Ich habe bis jetzt 3000€ bezahlt nur für die Tierklinik zur Rettung meiner kleinen Maus aber es sieht gut aus das sie das überlebt. Habe ich Chancen das Geld wieder zu bekommen? Ich habe mich dafür verschuldet und von den seelischen Schmerzen meinen kleinen Hund beim Leiden zuschauen zu müssen und nicht helfen können ganz zu schweigen. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, Ihrem kleinen Hund geht es wieder besser. Leider gibt es nach wie vor noch keine Entscheidung des obersten Zivilgerichts des BGH zu der Frage, ob Tierschutzverträge nun Kaufverträge oder Verträge eigener Art vergleichbar mit einem Verwahrungsvertrag sind. So gibt es für beide Rechtsansichten Urteile auch jüngeren Datums. In Ihrem Fall könnte vielleicht das Urteil des AG Kassel vom 24.01.2019 hilfreich sein, da das Gericht von einer „Art Verwahrungsvertrag“ ausgeht und den Verein nach wie vor als Eigentümer sieht, der unter Umständen (abhängig vom konkreten Vertragsinhalt im jeweiligen Einzelfall) nach wie vor für die Tierarztkosten aufkommen muss. Um zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Ihnen Ansprüche gegen den Tierschutzverein zustehen, müsste daher zunächst die Vermittlungsanzeige sowie der Tierschutzvertrag eingesehen werden, und die weiteren Einzelheiten bekannt, u.a. ob Sie die Tierschutzgebühr schon vollständig bezahlt haben, ob der Hund in Deutschland schon auf einer Pflegestelle saß oder ob Sie sie direkt am Flughafen von einem Flugpaten, o.ä. übernommen haben usw. Auch um zu prüfen, ob Sie sich Schadensersatzansprüche wegen arglistiger Täuschung ergeben könnten, müssten die Einzelheiten Ihres Falles bekannt sein und die Unterlagen wie EU-Heimtierausweis bzw. andere Reise-Dokumente zu dem Hund. Lassen Sie sich vom Tierarzt einen ausführlichen Bericht sowie Laborwerte aushändigen und sichern Sie zu Beweiszwecken die Vermittlungsanzeige, sowie die Korrespondenz mit der Vermittlerin bzw. dem Verein. Da es sich um eine beträchtliche Summe an Tierarztkosten handelt, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um prüfen zu lassen ob und welcher Höhe Ihnen ein Zahlungsanspruch zusteht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, Ihrem kleinen Hund geht es wieder besser. Leider gibt es nach wie vor noch keine Entscheidung des obersten Zivilgerichts des BGH zu der Frage, ob Tierschutzverträge nun Kaufverträge oder Verträge eigener Art vergleichbar mit einem Verwahrungsvertrag sind. So gibt es für beide Rechtsansichten Urteile auch jüngeren Datums. In Ihrem Fall könnte vielleicht das Urteil des AG Kassel vom 24.01.2019 hilfreich sein, da das Gericht von einer „Art Verwahrungsvertrag“ ausgeht und den Verein nach wie vor als Eigentümer sieht, der unter Umständen (abhängig vom konkreten Vertragsinhalt im jeweiligen Einzelfall) nach wie vor für die Tierarztkosten aufkommen muss. Um zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Ihnen Ansprüche gegen den Tierschutzverein zustehen, müsste daher zunächst die Vermittlungsanzeige sowie der Tierschutzvertrag eingesehen werden, und die weiteren Einzelheiten bekannt, u.a. ob Sie die Tierschutzgebühr schon vollständig bezahlt haben, ob der Hund in Deutschland schon auf einer Pflegestelle saß oder ob Sie sie direkt am Flughafen von einem Flugpaten, o.ä. übernommen haben usw. Auch um zu prüfen, ob Sie sich Schadensersatzansprüche wegen arglistiger Täuschung ergeben könnten, müssten die Einzelheiten Ihres Falles bekannt sein und die Unterlagen wie EU-Heimtierausweis bzw. andere Reise-Dokumente zu dem Hund. Lassen Sie sich vom Tierarzt einen ausführlichen Bericht sowie Laborwerte aushändigen und sichern Sie zu Beweiszwecken die Vermittlungsanzeige, sowie die Korrespondenz mit der Vermittlerin bzw. dem Verein. Da es sich um eine beträchtliche Summe an Tierarztkosten handelt, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um prüfen zu lassen ob und welcher Höhe Ihnen ein Zahlungsanspruch zusteht.