zurück zur Übersicht Hund wird auf Katze gehetzt 15.04.2021 von Anne F. Guten Tag, Wir wohnen in einen Neubaugebiet unsere Katze ist ein Freigänger sie kennt Hunde da wir auch Hunde haben und sie mit ihnen aufgewachsen ist. Im block hinter unserem wohnt ein Mann der seinen Jagd Terrier grundsätzlich auf unsere Katze hetzt, diesen sogar ableint damit er die Katze jagen kann, auf Ansprache dass er dieses bitte unterlassen möchte, winkt er nur ab. Unsere Katze greift mittlerweile sogar unsere eigenen Hunde an wenn diese nur an ihr vorbei gehen möchten, vorher haben alle in einem Körbchen geschlafen. Was kann man gegen dieses Herrn unternehmen? Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Dieses tierschutzwidrige Verhalten des Hundehalters ist ein Verstoß gegen § 3 Nr. 8 Tierschutzgesetz, wonach es verboten ist, ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen, soweit dies nicht die Grundsätze weidgerechter Jagdausübung erfordern. Ob die Grenze zu einer Straftat nach § 17 Tierschutzgesetz überschritten ist oder es eine Ordnungswidrigkeit nach § 18 Absatz 1 Nr. 4 Tierschutzgesetz ist, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000,00 EUR sowie der Einziehung des Hundes geahndet werden kann, müsste geprüft werden. Daneben haben Sie einen Unterlassungsanspruch gegen den Hundehalter, sowie einen Schadensersatzanspruch, sollte der Hund Ihre Katze verletzten. Soweit die Theorie. Da es sich hier um einen Nachbarn handelt, sollte in einer vertraulichen Beratung geprüft werden, welche Schritte sinnvoll sind. Wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Dieses tierschutzwidrige Verhalten des Hundehalters ist ein Verstoß gegen § 3 Nr. 8 Tierschutzgesetz, wonach es verboten ist, ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen, soweit dies nicht die Grundsätze weidgerechter Jagdausübung erfordern. Ob die Grenze zu einer Straftat nach § 17 Tierschutzgesetz überschritten ist oder es eine Ordnungswidrigkeit nach § 18 Absatz 1 Nr. 4 Tierschutzgesetz ist, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000,00 EUR sowie der Einziehung des Hundes geahndet werden kann, müsste geprüft werden. Daneben haben Sie einen Unterlassungsanspruch gegen den Hundehalter, sowie einen Schadensersatzanspruch, sollte der Hund Ihre Katze verletzten. Soweit die Theorie. Da es sich hier um einen Nachbarn handelt, sollte in einer vertraulichen Beratung geprüft werden, welche Schritte sinnvoll sind. Wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.