zurück zur Übersicht Hund vom Züchter gekauft, hat Hüftprobleme 22.04.2021 von Yeliz M. Hallo, wir haben vor einigen Monaten einen Golden Retriever von einem Züchter mit Kaufvertrag gekauft. Leider hat unser Tierarzt festgestellt, dass er Hüftprobleme hat und er nach einigen Monaten eine Hüftprothese brauchen wird, kosten ca 5000.-. Die Züchterin ist bereit den kompletten Kaufpreis zurück zu zahlen. Müsste sie evtl für die OP Kosten aufkommen? Da unsere Tierversicherung nicht die Prothesen übernimmt; sondern nur die OP Kosten. Vielen lieben Dank. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung zu kurz, um hierzu eine Einschätzung geben zu können. So wäre es z.B. wichtig zu wissen, ob es sich um einen wenige Wochen alten Welpen oder schon um einen ausgewachsenen Hund handelt, ob sich die Anzeichen für den Hüftschaden bereits innerhalb von sechs Monaten nach der Übernahme des Hundes gezeigt haben, etc. Da die Verkäuferin bereits die Rückzahlung des gesamten Kaufpreises angeboten hat, rechtlich gesprochen der vollständigen Kaufpreisminderung zugestimmt hat, ist ein weitergehender Schadensersatzanspruch für die Tierarztkosten zu prüfen, der allerdings ein Verschulden der Verkäuferin voraussetzt. Hierfür müsste u.a. der Kaufvertrag, die tierärztlichen Befunde insbesondere die Ursache für das Hüftproblem (angeboren oder später erworben) und die gesamte Korrespondenz zwischen Ihnen und der Verkäuferin geprüft werden. Da es hier um sehr hohe zu erwartende Tierarztkosten geht, sollten Sie sich bei weitere Beratungsbedarf VOR der OP an einen Anwalt oder Anwältin für Tierrecht wenden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung zu kurz, um hierzu eine Einschätzung geben zu können. So wäre es z.B. wichtig zu wissen, ob es sich um einen wenige Wochen alten Welpen oder schon um einen ausgewachsenen Hund handelt, ob sich die Anzeichen für den Hüftschaden bereits innerhalb von sechs Monaten nach der Übernahme des Hundes gezeigt haben, etc. Da die Verkäuferin bereits die Rückzahlung des gesamten Kaufpreises angeboten hat, rechtlich gesprochen der vollständigen Kaufpreisminderung zugestimmt hat, ist ein weitergehender Schadensersatzanspruch für die Tierarztkosten zu prüfen, der allerdings ein Verschulden der Verkäuferin voraussetzt. Hierfür müsste u.a. der Kaufvertrag, die tierärztlichen Befunde insbesondere die Ursache für das Hüftproblem (angeboren oder später erworben) und die gesamte Korrespondenz zwischen Ihnen und der Verkäuferin geprüft werden. Da es hier um sehr hohe zu erwartende Tierarztkosten geht, sollten Sie sich bei weitere Beratungsbedarf VOR der OP an einen Anwalt oder Anwältin für Tierrecht wenden.