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ParvoViren

von Claudia K.

Liebes Team, Wir hatten einen Hund, der Parvovirose hatte. Leider hat es nicht geschafft und wir mussten ihn traurigerweise einschläfern lassen. Die Diagnose Parvovirose wurde nach dem einschläfern bestätigt von der Uni Gießen. Weder zu dem Zeitpunkt des einschläfernd noch nachträglich beim bekannt geben der gesicherten Diagnose hat uns unser Tierarzt darauf hingewiesen, dass wir jetzt im Nachhinein bitte erfahren mussten A die Wohnung und den Garten hätten desinfizieren müssen und B Auf mehrere Jahre hinaus keinen neuen Welpen hätten kaufen dürfen. Diesen haben wir nämlich gekauft, nicht wissend, dass dies ein riesengroßes Risiko ist. Das schlimmste ist ein zweites Mal passiert. Unsere Hündin hat sich gleich beim Einzug hier im Garten an den resistenten Pavo Viren infiziert (wir wussten das ja nicht) und ist jetzt in der Tierklinik. Wir haben Tage lang um ihr Leben gekämpft selbst mit Blutspende vom Vater der Hündin. Riesenkosten! Den Tierarzt habe ich angeschrieben, das ist ja wohl seine Verdammte Pflicht gewesen wäre uns auf Hygienemaßnahmen und weitere Konsequenzen hinzuweisen. Er schweigt. Ich würde gerne von Ihnen Ihre Meinung diesbezüglich hören, und ich würde gerne wissen nach welchem Paragraphen Der Tierarzt hier ein Verschulden trägt. Die Sache geht noch viel weiter. Ich habe mehrfach die neue Züchterin besucht. Und habe natürlich unwissentlich vermutlich mit meiner Jeans meinen Schuhen meinen Socken dort Pavo Viren eingeschleust. Da diese auf Jahre haltbar sind kann es sein, dass ich in Zukunft mehrere Welpen infizieren könnten. Die Züchterin wäre dann praktisch erwerbslos. Bitte lassen Sie mich wissen wie es hier aussieht und was zusammen kommt. Weil ich kann kein Jura. Ich danke Ihnen fürs lesen und Zuhören und würde mich über eine Antwort freuen. Danke. Beste Grüße 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es tut mir leid, dass Sie ihren ersten Hund einschläfern lassen musste und Ihre kleine Hündin nun ebenfalls an dieser hochansteckenden Krankheit leidet. Ich hoffe, ihr geht es mittlerweile besser.
Ich verstehe auch Ihre Wut, da Emotionen im Recht jedoch keine Rolle spielen, bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort.
Hier geht es um die Frage nach der Tierarzthaftung, in Ihrem Fall um die Frage nach einer Verletzung einer Aufklärungspflicht. Haftbar macht sich der Tierarzt aber erst dann, wenn ihm auch ein Verschulden zur Last gelegt werden kann. So wie die Züchterin Ihnen, sofern sie Sie tatsächlich haftbar machen wollen würde, unter anderem ein Verschulden nachweisen müsste.
Hier zeigt sich warum dieses Rechtsgebiet der Tierarzthaftung für Tierhalter so schwierig ist, da der Tierhalter die Pflichtverletzung beweisen können muss, was in aller Regel nur mit einem (teuren) Sachverständigengutachten möglich ist.
Einen konkreten Paragrafen, der eine ausdrückliche Aufklärungspflicht über Parvovirose der Tierärzte über die Folgen bzw. die notwendigen Maßnahmen für die Aufnahme eines zukünftigen Hundes normiert gibt es leider nicht.
Zu prüfen ist daher, ob sich diese Aufklärungspflicht aus dem Behandlungsvertrag mit dem Tierarzt über Ihren verstorbenen Hund ergibt. Tierärzte sind dem Halter gegenüber zur Aufklärung über die möglichen Behandlungsmethoden, die Erfolgsaussichten und Risiken, etwaige Alternativen sowie die wirtschaftlichen Aspekte der in Betracht kommenden Behandlung verpflichtet. Auf den ersten Blick fällt diese Aufklärung für die zukünftige Hundehaltung zwar nicht darunter, könnte aber genauer geprüft werden. Hierzu müssten die Behandlungsunterlagen des Tierarztes, Laborberichte, die Rechnung, das Ergebnis der Uni Gießen etc. eingesehen werden. Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 
 

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