zurück zur Übersicht Hund vor 9 Monaten ins Tierheim und bisher kein Vermittlungsversuch 26.04.2021 von Kathrin G. Hallo, Wir mussten im September 2020 leider unseren schwarzen Schnuffel im Tierheim abgeben. Der Grund dafür war, dass ich im August ein Baby bekommen habe und unser Schnuffel von Beginn an der Schwangerschaft immer komischer wurde. Erst wurde er sehr nervös und ängstlich, ließ sich jedoch noch zur Ruhe bringen. Es wurde aber leider immer schlimmer, zuerst hat er mich angeknurrt, dann meinen Mann und zum Ende hin auch meine Eltern. Er wurde immer hektischer und kam nicht mehr zur Ruhe. Wir entschieden uns dann schweren Herzen das es für alle das beste ist ihm ein neues Zuhause zu suchen. Er sitzt jetzt seit 9 Monaten im Tierheim und wartet. Das Tierheim macht sich aber nicht die Mühe für ihn ein passendes Zuhause zu suchen. Wir bezahlen monatlich für Futter, TA und sonstige Sachen mit einem Festbetrag. Ich habe mittlerweile Angst das er zurückgehalten wird, da es ja monatlich eine Zahlung gibt. Kann ich dagegen irgendwie vorgehen bzw. ihn wieder zu mir zurück holen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um dem Hund endlich in ein neues Zuhause zu verhelfen, ist es gut, dass Sie sich über Ihre Möglichkeiten informieren. Zunächst ist wichtig zu prüfen, ob Sie das Eigentum an dem Hund an den Verein übereignet haben oder ob es sich nach wie vor um Ihren Hund handelt, den Sie auf eigene Kosten versorgen und der nur wie auf einer Art Pflegestelle im Tierheim sitzt. Davon abhängig ist dann auch zu prüfen, was Sie mit dem Verein hinsichtlich dessen Vermittlungsbemühungen einerseits und der Rücknahme des Hundes anderseits vereinbart haben. Falls es einen schriftlichen Vertrag gibt müsste dieser eingesehen werden, falls nicht, muss wenigstens der Schriftverkehr zwischen Ihnen per WhatsApp, E-Mail etc. vorliegen, da ich nicht annehme, dass es nur mündliche Absprachen gibt. Neben der Frage ob Sie entweder auf die Vermittlungsbemühungen Einfluss nehmen können oder den Hund zurückfordern können, könnte auch geprüft werden, ob und wann Sie die Zahlungen einstellen und so die Vermittlung beschleunigen könnten. Wenden Sie sich mit den Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um dem Hund endlich in ein neues Zuhause zu verhelfen, ist es gut, dass Sie sich über Ihre Möglichkeiten informieren. Zunächst ist wichtig zu prüfen, ob Sie das Eigentum an dem Hund an den Verein übereignet haben oder ob es sich nach wie vor um Ihren Hund handelt, den Sie auf eigene Kosten versorgen und der nur wie auf einer Art Pflegestelle im Tierheim sitzt. Davon abhängig ist dann auch zu prüfen, was Sie mit dem Verein hinsichtlich dessen Vermittlungsbemühungen einerseits und der Rücknahme des Hundes anderseits vereinbart haben. Falls es einen schriftlichen Vertrag gibt müsste dieser eingesehen werden, falls nicht, muss wenigstens der Schriftverkehr zwischen Ihnen per WhatsApp, E-Mail etc. vorliegen, da ich nicht annehme, dass es nur mündliche Absprachen gibt. Neben der Frage ob Sie entweder auf die Vermittlungsbemühungen Einfluss nehmen können oder den Hund zurückfordern können, könnte auch geprüft werden, ob und wann Sie die Zahlungen einstellen und so die Vermittlung beschleunigen könnten. Wenden Sie sich mit den Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.