zurück zur Übersicht Hund pinkelt an Kinderspielzeug 26.04.2021 von Lena D. Hallo. Unsere Situation ist derzeit, daß der Nachbars Hund von oben, sein abendliches Geschäft im Garten erledigt. Er pinkelt jedes Mal an die Rutsche meiner Kinder, aber auf die Rutschfläche wo dann die Kinder mit ihrem po durch rutschen. An anderes Spielzeug das im Garten mal vergessen wurde ( Spielzeug Autos, Wasserbahn ) wird auch gepinkelt. Wir wissen das es von der Halterin mit Absicht ist, da wir es ständig mahnen und sie solle doch mit dem Hund in den Vorgarten. Da stört es keinen. Kann ich da rechtlich irgendwie vorgehen zwecks Sachbeschädigung? Liebe Grüße und danke Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Nicht nur, dass Hundeurin recht aggressiv ist, ist die Verunreinigung der Kinderspielgeräte rücksichtslos. Neben einem Schadensersatzanspruch, sofern das Spielzeug nachweislich durch den Hundeurin beschädigt wird, könnte ein Unterlassungsanspruch geprüft werden, den Sie notfalls gerichtlich durchsetzen könnten. Sofern Sie beide den gleichen Vermieter haben, könnte überlegt werden, diesen einzuschalten. Ein Vermieter kann im Wege einer Hausordnung o.ä. die Benutzung der Gemeinschaftsflächen regeln, z.B. eine allgemeine Anleinpflicht für Hunde und das Verbot aussprechen, dass Hunde sich dort nicht erleichtern dürfen. Für den Fall, dass in der Hausordnung nichts dazu geregelt ist, könnte der Vermieter im Einzelfall ein Verbot aussprechen, also zur Unterlassung auffordern. Da Sie schreiben, die Nachbarin schon mehrfach erfolglos aufgefordert haben und es ihr entweder egal ist oder sie Sie provozieren möchte, nehme ich an, dass es wie so oft in Nachbarschaftssachen eine „Vorgeschichte“ und wohlmöglich bereits andere Streitigkeiten gibt. Um zu prüfen, welche Maßnahmen möglich und sinnvoll sind, muss zunächst der gesamte Sachverhalt bekannt sein. Zudem sollte insbesondere in Nachbarschaftsangelegenheiten auch immer versucht werden, eine gütliche Lösung zu finden, z.B. durch das Einschalten eines Schiedsmannes/Schiedsfrau oder eines Mediators, da ein Gerichtsverfahren das Verhältnis im Zweifel stark belastet und einen regelrechten Nachbarschaftskrieg nach sie ziehen kann.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Nicht nur, dass Hundeurin recht aggressiv ist, ist die Verunreinigung der Kinderspielgeräte rücksichtslos. Neben einem Schadensersatzanspruch, sofern das Spielzeug nachweislich durch den Hundeurin beschädigt wird, könnte ein Unterlassungsanspruch geprüft werden, den Sie notfalls gerichtlich durchsetzen könnten. Sofern Sie beide den gleichen Vermieter haben, könnte überlegt werden, diesen einzuschalten. Ein Vermieter kann im Wege einer Hausordnung o.ä. die Benutzung der Gemeinschaftsflächen regeln, z.B. eine allgemeine Anleinpflicht für Hunde und das Verbot aussprechen, dass Hunde sich dort nicht erleichtern dürfen. Für den Fall, dass in der Hausordnung nichts dazu geregelt ist, könnte der Vermieter im Einzelfall ein Verbot aussprechen, also zur Unterlassung auffordern. Da Sie schreiben, die Nachbarin schon mehrfach erfolglos aufgefordert haben und es ihr entweder egal ist oder sie Sie provozieren möchte, nehme ich an, dass es wie so oft in Nachbarschaftssachen eine „Vorgeschichte“ und wohlmöglich bereits andere Streitigkeiten gibt. Um zu prüfen, welche Maßnahmen möglich und sinnvoll sind, muss zunächst der gesamte Sachverhalt bekannt sein. Zudem sollte insbesondere in Nachbarschaftsangelegenheiten auch immer versucht werden, eine gütliche Lösung zu finden, z.B. durch das Einschalten eines Schiedsmannes/Schiedsfrau oder eines Mediators, da ein Gerichtsverfahren das Verhältnis im Zweifel stark belastet und einen regelrechten Nachbarschaftskrieg nach sie ziehen kann.