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Kann Hund von der Behörde eingezogen werden?

von Dennis B

Hallo liebes Team, kann mir mein Hund von der Behörde oder dem Tierschutz (oder Sonstwem) weggenommen (eingezogen) werden, wenn ich ihn zur Weitergabe "deklariert" habe, mich dann aber doch umentschied? Es sah für mich und meine Lebensgefährtin ganz schlecht aus wegen beruflichen und finanziellen Gründen und deshalb habe ich eine Hundezüchterin der entsprechenden Rasse kontaktiert - diese hat sich nicht weiter dazu geäußert, nur dass ich alle Angaben mit Fotos zusenden soll, was ich auch getan habe in meiner Verzweiflung. Ich habe dann die Tage geschrieben, dass ich meinen Hund doch (weiter) halten möchte, weil ich beruflich alles abklären konnte (Gott sei Dank). Jetzt habe ich Angst, dass mir aufgrund dessen mein Hund entzogen werden kann, weil ich ihn ja weggeben wollte bzw. musste, wegen zu wenig Zeit und Geld. Was meinen Sie? Können wir wieder durchatmen? Ich danke für Ihre Antwort. Dennis

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Wegnehmen oder einziehen kann den Hund ausschließlich eine Behörde. Diese drastische Maßnahme, schließlich würde Ihnen der Staat Ihr Eigentum entziehen, ist jedoch nur dann rechtmäßig, wenn keine milderen Mitteln zur Verfügung stehen. Allein die Tatsache, dass Sie überlegt haben Ihren Hund zu vermitteln, rechtfertigt eine behördliche Wegnahme nicht. Abgeben müssten Sie den Hund jedoch dann, wenn die Züchterin einen Interessenten gefunden hat und Sie ihm den Hund bereits verkauft oder verschenkt hätten. Dann wäre ein Vertrag zustande gekommen und es müsste geklärt werden, ob Sie davon zurücktreten könnten, um den Hund zu behalten.

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