zurück zur Übersicht Katzennetz 29.04.2021 von Kornelia H. Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, ich habe drei Katzen, zwei Main Coon und einen Norweger. Vor 5 Jahren haben wir mit Erlaubnis unseres Vermieters unseren Balkon mit einem Katzennetz gesichert. Das Netz ist ohne Eingriff in die Bausubstanz angebracht worden. Jetzt verlangen die Nachbarn, die unter uns wohnen, dass wir das Netz entfernen, weil sich die Katzen am Netz reiben und deshalb Katzenhaare auf ihre Terrasse fliegen. Muss ich jetzt das Netz abbauen? Danke für Ihre Rückantwort. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Nachdem Ihr Vermieter Ihnen das Anbringen des Katzennetzes und die Katzenhaltung erlaubt hat, könnte auch nur er diese erteilte Genehmigung zurücknehmen. Da Sie mit Ihren Nachbarn keinen Vertrag haben, aus denen sich irgendwelche Rechte gegen Sie herleiten lassen könnten, müsste geprüft werden, ob die Nachbarn den gesetzlichen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB gegen Sie haben, was allerdings aus den Angaben Ihrer kurzen Schilderung schwierig sein dürfte. Dafür müssten die Nachbarn beweisen können, dass es Katzenhaare sind, dass es sich die um Haare IHRER Katzen handelt und das Ausmaß/die Anzahl der Haare auf dem Balkon so massiv ist, dass sie eine Eigentumsbeeinträchtigung darstellt. Dies läßt sich ohne Kenntnis der Einzelheiten Ihres Falles an dieser Stelle nicht bewerten. Wichtig wäre auch, ob Sie mit diesen Nachbarn bereits wegen anderer Sachen Streit haben und das Katzennetz gar nicht das eigentliche Problem, sondern nur vorgeschoben ist. Versuchen Sie eine gütliche Lösung bzw. den eigentlichen Grund für den Ärger der Nachbarn zu erfragen um nach einer Lösung zu suchen. Ist Ihr Vermieter auch der Vermieter der Nachbarn, könnten Sie versuchen, ihn bei der Vermittlung zwischen Ihnen zu helfen. Nutz dies alles nichts, könnten sich entweder anwaltlich oder z.B. von einem Mieterverein beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Nachdem Ihr Vermieter Ihnen das Anbringen des Katzennetzes und die Katzenhaltung erlaubt hat, könnte auch nur er diese erteilte Genehmigung zurücknehmen. Da Sie mit Ihren Nachbarn keinen Vertrag haben, aus denen sich irgendwelche Rechte gegen Sie herleiten lassen könnten, müsste geprüft werden, ob die Nachbarn den gesetzlichen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB gegen Sie haben, was allerdings aus den Angaben Ihrer kurzen Schilderung schwierig sein dürfte. Dafür müssten die Nachbarn beweisen können, dass es Katzenhaare sind, dass es sich die um Haare IHRER Katzen handelt und das Ausmaß/die Anzahl der Haare auf dem Balkon so massiv ist, dass sie eine Eigentumsbeeinträchtigung darstellt. Dies läßt sich ohne Kenntnis der Einzelheiten Ihres Falles an dieser Stelle nicht bewerten. Wichtig wäre auch, ob Sie mit diesen Nachbarn bereits wegen anderer Sachen Streit haben und das Katzennetz gar nicht das eigentliche Problem, sondern nur vorgeschoben ist. Versuchen Sie eine gütliche Lösung bzw. den eigentlichen Grund für den Ärger der Nachbarn zu erfragen um nach einer Lösung zu suchen. Ist Ihr Vermieter auch der Vermieter der Nachbarn, könnten Sie versuchen, ihn bei der Vermittlung zwischen Ihnen zu helfen. Nutz dies alles nichts, könnten sich entweder anwaltlich oder z.B. von einem Mieterverein beraten lassen.