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Tierquälerei durch Hundeschreck

von Daniel M.

Sehr geehrte Frau Fries, wir haben ein großes Problem mit unserem Nachbarn. Dieser hatte uns zwei mal das Schloss von unserem Hoftor mit Spezialkleber zugeklebt, beim zweiten mal habe ich ihn erwischt, da ich eine Wildkamera aufgestellt hatte (auf anraten der Polizei), darauf wurde er verurteilt. Seit mehreren Monaten jaulen meine beiden Wachhunde mehrmals die Nacht und ich bin der festen Meinung, dass mein Nachbar ein Hundeschreck einsetzt um die gesamte Nachbarschaft gegen mich aufzuhetzen, ich habe jetzt schon mehrere Anzeigen vom Ordnungsamt erhalten mit der Androhung auf ein Bußgeld von 5000€ wenn ich nicht meine Hunde ruhig stelle. Ich dokumentiere die Uhrzeiten schon seit Januar. Ich hatte im vergangenen Jahr Oktober 2020 ein Burnout bedingt durch Schlaflosigkeit und musste mich eine sechs wöchigen REHA-Maßnahme unterziehen. Ich bin Selbstständig und brauche mein Schlaf, ich kann es Natürlich verstehen das sich meine anderen Nachbarn beschweren aber ich weiß nicht was ich machen soll. Ein klärendes Gespräch ist mit Ihm nicht machbar. Vielleicht können sie uns sagen, wie man beweisen kann das er so ein Gerät zum Einsatz bringt. Ich weiß nicht was ich machen soll, können sie mir dabei helfen? Mit freundlichen Gruß 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da das Ordnungsamt bereits tätig geworden ist und schon mit Bußgelder gedroht wurde, wird ein solcher wahrscheinlich auch bald erlassen werden. Das darin angedrohte Bußgeld wird dann pro Verstoß fällig. Leider kann ich Ihnen keinen Tipp geben, ob man den Einsatz eines „Hundeschrecks“ überhaupt beweisen kann geschweige denn wie bzw. von wem. Wenn es Ihnen möglich ist, lassen Sie die Hund z.B. nachts im Haus, um Ihnen und auch der Nachbarschaft Nachtruhe zu verschaffen.
Vor dem Hintergrund, dass bereits ein handfester Nachbarschaftsstreit herrscht und auch Polizei und Ordnungsamt involviert sind, überlegen Sie z.B. sich an das zuständige Schiedsamt oder eine/n  Mediator*in, der oder die sich auf Nachbarschaftskonflikte spezialisiert hat zu wenden, um zu versuchen den Streit aufzulösen. Notfalls wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin, der/die sich auf das Nachbarschaftsrecht spezialisiert hat.
 
 

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