zurück zur Übersicht Kastration 02.05.2021 von Carina F. Guten Tag, Ich habe über eine Pflegestelle eine Häsin adoptiert. Diese sollte von der Vorbesitzerin kastriert werden. Es besteht eine Bescheinigung mit Name, Rasse usw. Leider hat eine Untersuchung bei meiner Ärztin ergeben, dass die Häsin nicht kastriert ist. Gibt es Möglichkeiten "Schadensersatz" zu verlangen? Ob die Vorbesitzerin im Betrug mit drin steckt,kann ich leider nicht sagen. Vielleicht war es auch nur der Tierarzt. Vielen Dank schon einmal. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um zu prüfen, ob und gegen wenn Sie einen Zahlungsanspruch haben, müssen die vertraglichen Ansprüche zunächst geprüft werden. Da die Pflegestelle nicht die Eigentümerin des Häsin war, muss bekannt sein, mit wem Sie den Kaufvertrag/Tierschutzvertrag geschlossen haben, also mit einem Tierschutzverein oder mit der Vorbesetzerin selbst, um zu wissen, gegen wen Sie einen Anspruch haben. Dann muss geprüft werden, ob Sie von der Verkäuferin das Geld für die zugesicherte aber gar nicht durchgeführte Kastration erstattet verlangen können oder ob Sie sie zunächst zur Nachbesserung auffordern müssen, so dass die Verkäufer die Kastration bei einem Tierarzt ihrer Wahl auf eigene Kosten nachholen lassen könnte. Hierbei spielt auch die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und dem Ort der Verkäuferin eine Rolle. Da Sie den Eindruck haben, dass ein Betrug vorliegt müsste dies auch geprüft werden, da sich hieraus weitere Ansprüche ergeben könnten und auch um zu prüfen, ob eine Strafanzeige sinnvoll ist. Für die Beurteilung müssten daher nicht nur der Vertrag (sofern vorhanden), sondern auch alle Unterlagen und die Korrespondenz vorliegen und eingesehen werden. Sichern wenn noch möglich auch die Vermittlungsanzeige, falls dort etwas zur Kastration vermerkt ist und lassen sich bei weiterem Bedarf von einem Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht beraten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um zu prüfen, ob und gegen wenn Sie einen Zahlungsanspruch haben, müssen die vertraglichen Ansprüche zunächst geprüft werden. Da die Pflegestelle nicht die Eigentümerin des Häsin war, muss bekannt sein, mit wem Sie den Kaufvertrag/Tierschutzvertrag geschlossen haben, also mit einem Tierschutzverein oder mit der Vorbesetzerin selbst, um zu wissen, gegen wen Sie einen Anspruch haben. Dann muss geprüft werden, ob Sie von der Verkäuferin das Geld für die zugesicherte aber gar nicht durchgeführte Kastration erstattet verlangen können oder ob Sie sie zunächst zur Nachbesserung auffordern müssen, so dass die Verkäufer die Kastration bei einem Tierarzt ihrer Wahl auf eigene Kosten nachholen lassen könnte. Hierbei spielt auch die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und dem Ort der Verkäuferin eine Rolle. Da Sie den Eindruck haben, dass ein Betrug vorliegt müsste dies auch geprüft werden, da sich hieraus weitere Ansprüche ergeben könnten und auch um zu prüfen, ob eine Strafanzeige sinnvoll ist. Für die Beurteilung müssten daher nicht nur der Vertrag (sofern vorhanden), sondern auch alle Unterlagen und die Korrespondenz vorliegen und eingesehen werden. Sichern wenn noch möglich auch die Vermittlungsanzeige, falls dort etwas zur Kastration vermerkt ist und lassen sich bei weiterem Bedarf von einem Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht beraten.