zurück zur Übersicht Katze aus Tierschutz 03.05.2021 von Tina K. Guten Tag, mich beschäftigt ein Sachverhalt : ich arbeite für eine TS Organisation. Wir vermitteln Straßenkatzen aus Mallorca nach Deutschland, Schweiz etc. Nun haben wir einen Fall, wo wir als Verein das Gefühl haben, dass die Katze nicht ordnungsgemäß versorgt wird. Trotz mehrfacher Beratung durch unser Team wurden Entscheidungen seitens der Adoptanten getroffen mit dem Tierarzt, die aus unserer Sicht dem Tier gegenüber falsch waren und erhebliche gesundheitliche Folgen mit sich bringen werden. Die Schutzgebühr sowie auch der Flug nach Dtl.wurde von den Adoptanten bis dato nicht bezahlt. Somit wurde also der Vertrag mit uns als Organisation nicht eingehalten. Wir sind ins Gespräch mit Ihnen getreten,um die Katze wieder zurück zu holen,bisher ist das leider gescheitert. Was können wir als Organisation tun, um die Katze zu bekommen,Tierwohl geht hier klar vor! Mfg Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um zu prüfen, ob die Tierschutzorganisation die Katze zurückfordern kann, muss der entsprechende Tierschutzvertrag vorliegen, da sich hieraus die Rechte und Pflichten für beide Seiten ergeben. Dieser ist zu prüfen, auf die Frage hin, ob z.B. ein Eigentumsvorbehalt zugunsten des Vereins wirksam vereinbart wurde, ob ein Rücktrittsrecht bei gar nicht oder nicht rechtzeitig gezahlter Tierschutzgebühr enthalten ist bzw. ob überhaupt ein Rücktrittsrecht oder ein Rückforderungsrecht des Vereins vereinbart wurde und ob die Voraussetzungen vorliegen. In diesem Zusammenhang müsste dann auch bekannt sein, um welche Krankheit, welche Behandlungen und welche Folgen es im konkreten Fall geht. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf mit allen Unterlagen und der gesamten Korrespondenz mit der neuen Halterin an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um die Erfolgsaussichten des Rückgabeverlangens prüfen zu lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um zu prüfen, ob die Tierschutzorganisation die Katze zurückfordern kann, muss der entsprechende Tierschutzvertrag vorliegen, da sich hieraus die Rechte und Pflichten für beide Seiten ergeben. Dieser ist zu prüfen, auf die Frage hin, ob z.B. ein Eigentumsvorbehalt zugunsten des Vereins wirksam vereinbart wurde, ob ein Rücktrittsrecht bei gar nicht oder nicht rechtzeitig gezahlter Tierschutzgebühr enthalten ist bzw. ob überhaupt ein Rücktrittsrecht oder ein Rückforderungsrecht des Vereins vereinbart wurde und ob die Voraussetzungen vorliegen. In diesem Zusammenhang müsste dann auch bekannt sein, um welche Krankheit, welche Behandlungen und welche Folgen es im konkreten Fall geht. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf mit allen Unterlagen und der gesamten Korrespondenz mit der neuen Halterin an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um die Erfolgsaussichten des Rückgabeverlangens prüfen zu lassen.