zurück zur Übersicht Verkäufer fordert Hund zurück 04.05.2021 von Sally H. Vor 6 Monaten habe ich einen Hund gekauft. Da ich eine Allergie entwickelt habe, musste ich ein neues Zuhause für die kleine suchen. Nun steht im Kaufvertrag folgendes: 'Der Käufer verpflichtet sich den Verkäufer zu informieren, falls der Hund verkauft, verschenkt oder in einem Tierheim untergebracht werden soll. Falls der Verkäufer damit nicht einverstanden sein sollte, kann er den Hund zurückfordern. Auch hier übernimmt der Käufer alle Kosten.' Ich habe den Verkäufer über meine Pläne, den Hund zu verkaufen, informiert. Dieser möchte nun mitsprechen bei dem Preis und der Familie, die den Hund kaufen möchte. Ist dies rechtens? Und darf der Verkäufer den Hund unentgeltlich zurück fordern? Welche Rechte hat der damalige Verkäufer bei dem nun anstehenden Verkauf meinerseits an Dritte? Vielen Dank! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Unabhängig davon, ob diese verwendeten Klauseln überhaupt wirksam sind, hat der Verkäufer sich mit seinem eigenen Vertrag selbst festgelegt: Er möchte zuvor informiert werden, wenn Sie den Hund nicht mehr behalten können/wollen um zu entscheiden, ob er ihn selbst übernehmen möchte. Ob Sie ihm den Hund dann tatsächlich kostenlos wieder zurückgeben müssten, ist sehr fraglich, hierzu müsste aber der gesamte Kaufvertrag eingesehen werden, da Sie zitieren „auch hier übernimmt der Käufer alle Kosten“, das heißt es gibt noch weitere Kostentragungspflichten für den Käufer. An diese Schritte haben Sie sich gehalten, Sie haben ihn informiert und er hat offensichtlich entschieden, ihn nicht zurückzunehmen. Weitere Pflichten Ihrerseits bzw. weitere Mitspracherechte des Verkäufers bezüglich der Weitervermittlung ergeben sich aus dem Vertrag nicht (jedenfalls nicht aus Ihrer Schilderung). Da wie oben schon gesagt, für eine verbindliche Auskunft der gesamte Kaufvertag vorliegen und eingesehen werden muss, um die Klauseln auf Wirksamkeit zu prüfen, sollten Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf mit dem Vertrag an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Unabhängig davon, ob diese verwendeten Klauseln überhaupt wirksam sind, hat der Verkäufer sich mit seinem eigenen Vertrag selbst festgelegt: Er möchte zuvor informiert werden, wenn Sie den Hund nicht mehr behalten können/wollen um zu entscheiden, ob er ihn selbst übernehmen möchte. Ob Sie ihm den Hund dann tatsächlich kostenlos wieder zurückgeben müssten, ist sehr fraglich, hierzu müsste aber der gesamte Kaufvertrag eingesehen werden, da Sie zitieren „auch hier übernimmt der Käufer alle Kosten“, das heißt es gibt noch weitere Kostentragungspflichten für den Käufer. An diese Schritte haben Sie sich gehalten, Sie haben ihn informiert und er hat offensichtlich entschieden, ihn nicht zurückzunehmen. Weitere Pflichten Ihrerseits bzw. weitere Mitspracherechte des Verkäufers bezüglich der Weitervermittlung ergeben sich aus dem Vertrag nicht (jedenfalls nicht aus Ihrer Schilderung). Da wie oben schon gesagt, für eine verbindliche Auskunft der gesamte Kaufvertag vorliegen und eingesehen werden muss, um die Klauseln auf Wirksamkeit zu prüfen, sollten Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf mit dem Vertrag an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden.