zurück zur Übersicht Welpe weitergeben 05.05.2021 von Daniela K. Unsere Hündin hat zwei Welpen geboren, vier sind leider verstorben [Kaiserschnitt, Notfall, Wochenende]. Nun hatten wir einer guten Bekannten einen Welpen zugesagt. Sie möchte den als Zweithund, da jetzt bei ihrem Hund ein Cushingsyndrom festgestellt wurde, wären wir bereit ihr den Hund zu überlassen, indem sie nur die Impfung, Entwurmung und das Chippen zahlt. Jetzt befürchten wir, dass sie dann den Hund evtl. an eine andere Familie weitergeben würde, gegen die wir 7ns entschieden haben., da die nur bereit wäre einen kleinen Betrag zu zahlen [50 Euro] und darauf bestanden den Hund von ihrem Tierarzt Chippen und Impfen lassen will. Können wir das vertraglich verhindern, dass sie den Hund in den nächsten 2 Jahren weiter verschenkt? Bei Pferden gibt es Überlassungsverträge. Wir wissen aber nicht, 9b die rechtswirksam sind. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie vor dem Abschluss eines Kaufvertrages mit Ihrer guten Bekannten informieren, da es in der Praxis gerade bei Geschäften unter Freunden oder Familienmitglieder häufig zu Problemen kommt, da keine oder nur ungenaue Absprachen getroffen werden und in der Regel auch nichts schriftlich festgehalten wird. Wichtig ist daher, dass Sie mit Ihrer Bekannten einen schriftlichen Kaufvertrag machen und u.a. die unerwünschte Weitergabe festhalten. Zu prüfen ist welches Mittel dafür am besten geeignet ist bzw. ob eine Kombination sinnvoll ist, wie ein Vorkaufsrecht, oder einen Eigentumsvorbehalt für die Dauer der ersten beiden Jahre, oder die Pflicht der Käuferin Sie vor einer geplante Weitergabe zu informieren und Ihre Genehmigung einzuholen, eine Vertragsstrafe oder ähnliches. Dies lässt sich an dieser Stelle nicht verbindlich beantworten, wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie vor dem Abschluss eines Kaufvertrages mit Ihrer guten Bekannten informieren, da es in der Praxis gerade bei Geschäften unter Freunden oder Familienmitglieder häufig zu Problemen kommt, da keine oder nur ungenaue Absprachen getroffen werden und in der Regel auch nichts schriftlich festgehalten wird. Wichtig ist daher, dass Sie mit Ihrer Bekannten einen schriftlichen Kaufvertrag machen und u.a. die unerwünschte Weitergabe festhalten. Zu prüfen ist welches Mittel dafür am besten geeignet ist bzw. ob eine Kombination sinnvoll ist, wie ein Vorkaufsrecht, oder einen Eigentumsvorbehalt für die Dauer der ersten beiden Jahre, oder die Pflicht der Käuferin Sie vor einer geplante Weitergabe zu informieren und Ihre Genehmigung einzuholen, eine Vertragsstrafe oder ähnliches. Dies lässt sich an dieser Stelle nicht verbindlich beantworten, wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.