zurück zur Übersicht HD bei junger Katze 11.05.2021 von Christiane K. Hallo, ich hoffe Sie können mir eine kurze Einschätzung eines Falles geben. Es geht um Katze , eine Maine Coon aktuell 5Monate alt. Am 20.02.2021 gekauft für 850€. Hat Papiere und Gesundheitszeugis. Eltern angeblich HD frei(nachweis habe ich aber nicht). Wurde heute bei der Kastration auf meinen Wunsch hin auf HD untersucht und es wurde ein Röntgenbild angefertigt. Links leicht veränderte Hüfte, rechts schwerwiegend! Habe den Züchter schon informiert. Allerdings ist die Frage, besteht die möglichkeit, dass der Züchter sich an den Kosten beteiligen muss, die irgendwann anfallen? Noch hat sie ja keine Schmerzen und muss nicht behandelt werden. Allerdings wird sich dies irgendwann ändern. Ggf. Op für 3000€ oder lebendslang Schmerzmedikamente. Wielang es dauert, bis das Tier schmerzhaft wird, kann natürlich niemand sagen. Zurückgeben kommt nicht infrage für mich, habe die Kleine schon ins Herz geschlossen und Kaufpreisminderung, wäre nur tropfen auf den heißen Stein, bei den kosten die anfallen können. Mir wurde ja ein gesundes Tier ohne Erbkrankheiten versprochen Hoffe sie können mir eine kurze Einschätzung geben, damit ich weiß welche Schritte ich Einleiten kann. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aufgrund der Krankheit „Hüftdysplasie“ (HD) kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen Käufern und Verkäufern. Ist ein verkauftes Haustier krank also “mangelhaft“ im Sinne des BGB, hat der Käufer verschiedene Rechte. Unter Umständen kann er das Tier u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Zwingende Voraussetzung aller genannten Varianten ist jedoch, dass der Verkäufer, außer in akuten Notfällen VOR einer Behandlung zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert werden muss. Diese vorherige Aufforderung kann nur dann unterbleiben, wenn eine Nachbesserung ausgeschlossen (z.B. eine unheilbare Krankheit vorliegt) oder wenn es sich um einen Notfall handelt und eine sofortige Behandlung lebensnotwendig ist. In Ihrem konkreten Fall müssten zur Anspruchsprüfung zunächst der Kaufvertrag, die Verkaufsanzeige sofern vorhanden und die medizinischen Unterlagen vorliegen, sowie weitere Details bekannt sein, so z.B. was genau Sie dem Züchter geschrieben haben (war es eine reine Information oder haben Sie ihn konkret zu etwas aufgefordert, einer Zahlung oder der Zusage sich an den Kosten zu beteiligen o.ä.) und was er geantwortet hat bzw. welche Gründe er für eine Absage angegeben hat. Im Falle einer HD hat das höchste Zivilgericht, der Bundesgerichtshof (BGH) bereits 2005 z.B. entschieden, dass ein Züchter nicht schlechthin für eventuelle genetische Defekte eines Hundes Schadensersatz zu leisten hat, wenn er die Zucht nach den „geltenden, auf Wissenschaft und Erfahrung beruhenden züchterischen Grundsätzen –lege artis- betreibt“ (BGH, VIII ZR 281/04, Urteil vom 22.06.2005). Anders nur wenn der Züchter eine Garantie übernommen hat oder vorsätzlich/fahrlässig eben nicht lege artis gehandelt hätte. Daher wäre in Ihrem Fall auch zu prüfen, ob sich eine Pflichtverletzung und ein Verschulden des Züchters herleiten lassen. Diese beiden Voraussetzungen bedarf es bei der Kaufpreisminderung nicht. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf an eine/n Anwalt/Anwältin für Tierrecht, um Ihren möglichen Ansprüche auf eine Kaufpreisminderung, die Höhe der Minderung und eines möglichen Schadensersatzes und der konkreten Höhe prüfen zu lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aufgrund der Krankheit „Hüftdysplasie“ (HD) kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen Käufern und Verkäufern. Ist ein verkauftes Haustier krank also “mangelhaft“ im Sinne des BGB, hat der Käufer verschiedene Rechte. Unter Umständen kann er das Tier u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Zwingende Voraussetzung aller genannten Varianten ist jedoch, dass der Verkäufer, außer in akuten Notfällen VOR einer Behandlung zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert werden muss. Diese vorherige Aufforderung kann nur dann unterbleiben, wenn eine Nachbesserung ausgeschlossen (z.B. eine unheilbare Krankheit vorliegt) oder wenn es sich um einen Notfall handelt und eine sofortige Behandlung lebensnotwendig ist. In Ihrem konkreten Fall müssten zur Anspruchsprüfung zunächst der Kaufvertrag, die Verkaufsanzeige sofern vorhanden und die medizinischen Unterlagen vorliegen, sowie weitere Details bekannt sein, so z.B. was genau Sie dem Züchter geschrieben haben (war es eine reine Information oder haben Sie ihn konkret zu etwas aufgefordert, einer Zahlung oder der Zusage sich an den Kosten zu beteiligen o.ä.) und was er geantwortet hat bzw. welche Gründe er für eine Absage angegeben hat. Im Falle einer HD hat das höchste Zivilgericht, der Bundesgerichtshof (BGH) bereits 2005 z.B. entschieden, dass ein Züchter nicht schlechthin für eventuelle genetische Defekte eines Hundes Schadensersatz zu leisten hat, wenn er die Zucht nach den „geltenden, auf Wissenschaft und Erfahrung beruhenden züchterischen Grundsätzen –lege artis- betreibt“ (BGH, VIII ZR 281/04, Urteil vom 22.06.2005). Anders nur wenn der Züchter eine Garantie übernommen hat oder vorsätzlich/fahrlässig eben nicht lege artis gehandelt hätte. Daher wäre in Ihrem Fall auch zu prüfen, ob sich eine Pflichtverletzung und ein Verschulden des Züchters herleiten lassen. Diese beiden Voraussetzungen bedarf es bei der Kaufpreisminderung nicht. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf an eine/n Anwalt/Anwältin für Tierrecht, um Ihren möglichen Ansprüche auf eine Kaufpreisminderung, die Höhe der Minderung und eines möglichen Schadensersatzes und der konkreten Höhe prüfen zu lassen.