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Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände bedauerlicherweise abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder wenn sie mit dem Verhalten des Käufers nicht zufrieden sind, wieder zurückhaben möchten. Ich verstehe Ihre Sorgen um die Katze, da im Recht Emotionen keine Rolle spielen, bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort.
Das einmal verkaufte Tier zurückzubekommen ist rechtlich nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt, das Tier übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Tier endgültig aufgibt. Um zu klären, ob Sie die Katze dennoch eventuell zurückfordern könnten, müsste zunächst der geschlossene Vertrag überprüft werden und es müsste geguckt werden, ob Sie sich z.B. ein wirksames Rücktritts- oder Widerrufsrecht vorbehalten haben, ob ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde, ob etwas zur Weitergabe an Dritte geregelt ist etc. Erst dann kann beurteilt werden ob es eine realistische Chance gibt, dass Sie sie zurückholen können.
Da Sie schreiben, dass Sie mit der Käuferin bereits gesprochen haben und ihr die Rücknahme der Katze schon zugesagt haben, ist zu prüfen, ob sich Ihre Herausgabeanspruch unabhängig von dem Vertrag bereits aus dieser Vereinbarung ergibt. Hierzu müssten allerdings die Einzelheiten dieses Gesprächs bzw. Ihrer Korrespondenz per E-Mail/WhatsApp oder ähnliches eingesehen werden, da es auf den gesamten Text ankommt.
Wenn Sie den begründeten Verdacht haben, dass die Katze dort nicht artgerecht gehalten wird, könnten Sie sich an das dortige Veterinäramt wenden und Ihre Sorge dort schildern. Dabei sollten Sie strikt zwischen Tatsachen und Ihren Vermutungen unterscheiden, um keine Unwahrheiten gegenüber der Behörde zu äußern. Das Amt kann Ihnen nicht dazu verhelfen die Katze zurückzubekommen, aber es könnte die Haltungsbedingungen prüfen und eine medizinische Versorgung anordnen, wenn es aus Sicht der Behörde notwendig ist.