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Katze zurück holen vom Käufer

von Vanessa S.

Guten Tag, Ich bin hoffe auf die Hilfe von Ihnen. Zwar habe ich vor 3 Wochen meine Katze an eine Familie verkauft da sie bei uns nicht mehr so glücklich war. Sie hatte mir gesagt das sie Kinder hat und die Katze auch raus darf wie ich in der Anzeige selbst auch geschrieben habe. Ich war mit ihr in mehrfachen Kontakt, und sie sagte mir das es der Katze wohl schwer fällt überhaupt dort zu leben. Ich hatte mich nochmal informiert am 05.05.2021 und dort keine Antwort erhalten. Dachte mir da nichts bei da sie vielleicht keine Zeit hatten. 5 Tage später wollte ich mich erneut Informieren und sah das sie die Katze weiter verkaufen wollte. Ich meldete mich natürlich sofort bei ihr und erhielt auch erst keine Antwort also macht ich bei Ebay Kleinanzeige eine Anzeige darüber gemacht das ich meine Katze suche falls sie verkauft sein sollte damit ich die "neuen" Besitzer rausfinden kann. Sie hat mir dann gesagt das es Holly nicht gut geht und ich sagte ihr,das ich sie nachhause holen würde sie sagte zu und ich sagte nur noch das ich ein Fahrer suchen würde. Sie hatte wohl meine Anzeige gesehen die ich natürlich nicht in 10sek löschen konnte. Das sie mir die Katze jetzt nicht mehr aushändigen wird. Ich möchte nur das meine Katze da raus kommt, da sie wohl laut Aussage von ihr seit 3 Wochen nicht mehr frisst und sie sie Decken lassen wollte obwohl es ihr wohl nicht gut geht. Ich habe mich mit dem Katzenschutz in Verbindung gesetzt und sie erläuterten mir das auch eine weiter Vermittlung nichts bringen würde da die Katze auch dort nicht fressen würde. Laut eigener Erfahrung. Ich freue mich von Ihnen zu hören LG.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände bedauerlicherweise abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder wenn sie mit dem Verhalten des Käufers nicht zufrieden sind, wieder zurückhaben möchten. Ich verstehe Ihre Sorgen um die Katze, da im Recht Emotionen keine Rolle spielen, bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort.
Das einmal verkaufte Tier zurückzubekommen ist rechtlich nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt, das Tier übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Tier endgültig aufgibt. Um zu klären, ob Sie die Katze dennoch eventuell zurückfordern könnten, müsste zunächst der geschlossene Vertrag überprüft werden und es müsste geguckt werden, ob Sie sich z.B. ein wirksames Rücktritts- oder Widerrufsrecht vorbehalten haben, ob ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde, ob etwas zur Weitergabe an Dritte geregelt ist etc. Erst dann kann beurteilt werden ob es eine realistische Chance gibt, dass Sie sie zurückholen können.
Da Sie schreiben, dass Sie mit der Käuferin bereits gesprochen haben und ihr die Rücknahme der Katze schon zugesagt haben, ist zu prüfen, ob sich Ihre Herausgabeanspruch unabhängig von dem Vertrag bereits aus dieser Vereinbarung ergibt. Hierzu müssten allerdings die Einzelheiten dieses Gesprächs bzw. Ihrer Korrespondenz per E-Mail/WhatsApp oder ähnliches eingesehen werden, da es auf den gesamten Text ankommt.
Wenn Sie den begründeten Verdacht haben, dass die Katze dort nicht artgerecht gehalten wird, könnten Sie sich an das dortige Veterinäramt wenden und Ihre Sorge dort schildern. Dabei sollten Sie strikt zwischen Tatsachen und Ihren Vermutungen unterscheiden, um keine Unwahrheiten gegenüber der Behörde zu äußern. Das Amt kann Ihnen nicht dazu verhelfen die Katze zurückzubekommen, aber es könnte die Haltungsbedingungen prüfen und eine medizinische Versorgung anordnen, wenn es aus Sicht der Behörde notwendig ist.
 
 
 

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