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Welpe ist mit 23 Wochen verstorben

von Vera W.

Meine Hündin Bella ist im Alter von 23 Wochen verstorben. Am 19.02.2021 war die Übergabe, am 29.04.2021 ist Bella verstorben. Am 31.01.2021 habe ich einen Vertrag mit der "Züchterin" unterschrieben; in dem Vertrag ist u. a. die Gewährleistung geregelt: Das ist der Text --- "Gewährleistung des Verkäufers: Der Verkäufer versichert, das ihm keinerlei verborgene Krankheiten, oder Mängel, zum Übergabetermin bekannt sind. Der Käufer seinerseits hat das Tier vor Übergabe mehrfach mehrfach besichtigt und sich von der vorstehenden Versicherung des Verkäufers überzeugen können. Weiterhin erklärt der Verkäufer folgendes: Das Tier ist gesund und frei von Parasiten (Milben, Flöhe, Würmer etc.); das Tier stammt von gesunden Elterntieren ab; das Tier hat turnusmäßig sämtliche vorgeschriebene Impfungen erhalten. Der Verkäufer räumt ab dem Übergabezeitpunkt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten für Mängel ein, die bei der Übergabe nicht erkennbar waren und erst danach in Erscheinung getreten sind. Im Gegenzug verzichtet der Käufer auf die Geltendmachung späterer Mängelansprüche. Der Verkäufer steht dem Käufer auch nach Übergabe für Fragen der Tierhaltung etc. des Tieres unentgeldlich zur Verfügung."---- Ich weiß nicht, ob man die Verkäuferin als Züchterin bezeichnen kann...Die Verkäuferin hat eine Reinigungsfirma und hat zu Hause einen Rüden und eine Hündin. So weit ich das weiß, hatte die Hündin insgesamt 3 Würfe... Ich habe Bella in dem Privathaus, von der Verkäuferin, kennengelernt und abgeholt. Zwischen dem 20.02.2021 und 25.03.2021 war ich 3x für Impfungen beim Tierarzt mit Abhören von Lunge + Herz, es war immer alles in Ordnung und Bella und ich hatten ein wunderschönes Leben...bis zur Nacht vom 24.04.2021 auf den 25.04.2021...In dieser Nacht bin ich nachts von Bella aufgewacht...sie hatte starke Krämpfe, hatte zähen Speichel, zitterte, war orientierungslos, ihr Fell war ganz nass und sie hatte über 40 Grad Fieber...Ich fuhr sofort zum Nortarzt..der wußte nicht, was Bella hatte, hat sie notversorgt mit Cortison und Valium und hat uns weiter in die Tierklinik geschickt...dort bin ich sofort hingefahren...Bella war bis zum 28.04.2021 stationär in dieser Klinik aufgenommen worden...leider konnten die Ärzte in diesen Tagen -vom 25.04.2021 bis zum 28.04.2021- auch nicht feststellen, was Bella hatte; die Ärzte sagten aber das irgendwas im Kopf nicht in Ordnung sei..und hatten vorgeschlagen Narkose, MRT und Gehirnwasseruntersucherung zu machen...Bella wurde dann weiterhin mit krampflösenden Mitteln und Cortison versorgt...Ich habe Bella dann am 28.04.2021 nachmittags in dieser Klinik abgeholt, weil ich mir eine 2. Meinung in einer anderen Klinik holen wollte....Bella hatte 1/4 ihres Körpergewichts abgenommen, hatte Krämpfe, zähen Speichel, war orienierungslos und hatte über 40 Grad Fieber...Bei der Untersucherung in der 2. Klinik konnte auch kein Arzt sagen, was Bella hatte, aber für die Ärzte war so gut, wie sicher, das irgendwas im Kopf nicht in Ordnung ist..Es wurde geplant am Folgetag Narkose, MRT und Gehirnwasseruntersuchung zu machen.....leider ist Bella in der Nacht für immer eingeschlafen/verstorben.... Nach dem großen Schock, habe ich dann meinen Vertrag gelesen, besonders den Punkt Gewährleistung...Und nun möchte ich Sie fragen, welche Ansprüche ich gegen die Verkäuferin geltend machen kann? Bella ist nur 23 Wochen alt geworden...sie war also keine 6 Monate alt!!! Ich bin Ihnen sehr, sehr dankbar, wenn Sie mir kurzfristig antworten. Ich bedanke mich für Ihre Mühe und verbleibe mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es tut mir sehr leid, dass Sie Ihre so junge Hündin auf so tragische Weise verloren haben. Ich verstehe Ihre Verärgerung, da jedoch im Recht Emotionen keine Rolle spielen, bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort.
Hier geht es um Ihre Gewährleistungsrechte aus dem Kaufvertrag. Obwohl viele Hobbyzüchter Unternehmer im Sinne des BGB sind, auch wenn den Züchtern selbst das nicht bewusst ist, müsste dass in Ihrem konkreten Fall anhand des gesamten Vertrages und der Einzelheiten geprüft werden, da hiervon Ihre Ansprüche abhängen.
Ist die Verkäuferin als Unternehmerin zu sehen, läge ein so genannten Verbrauchsgüterkauf vor, sodass der Gewährleistungsausschluss der Züchterin unwirksam wäre. Zu Ihren Gunsten würde dann auch die Beweislastumkehr gelten, sodass vermutet wird, dass die Krankheit schon bei der Übergabe vorhanden war und sie „mangelhaft“ im Sinne des BGB war. Die Züchterin müsste das Gegenteil beweisen können.
Anders ist es, wenn die Verkäuferin eine Privatperson ist und eben kein Verbrauchsgüterkauf, sondern ein Vertrag zwischen zwei Privatpersonen vorliegt. Dann gilt die Beweislastumkehr nicht und der Gewährleistungsausschluss müsste anhand der exakten Formulierung auf Wirksamkeit geprüft werden.
Unabhängig davon, könnten Sie nun vom Kaufvertag zurücktreten und die entstandenen Kosten als Schadensersatz zurück verlangen. Sollte sie sich weigern, sollten Sie sich am besten an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um den Vertragstext, Ihre Ansprüche und die Erfolgsaussichten prüfen zu lassen.
 

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