zurück zur Übersicht Hund wurde gebissen 04.06.2021 von Sven L. Unser Hund wurde auf dem Campingplatz gebissen. Wir gingen spazieren und ein Hund eines Nachbarn sprang über einen viel zu tiefen Zaun und verbiss sich direkt in unseren Hund. Unser Hund (Yorkshire) erlitt Bissverletzungen am Hals und Rücken. Ich konnte den angreifenden Hund (Schäferhundmix) zu Boden ringen und somit schlimmeres verhindern. Bei dem Kampf zog auch ich mir kleinere Verletzungen zu. Die Kleidung von mir und meiner Frau war voller Blut und unser Autositz auch, woraus wir es nicht mehr bekommen. Wie gehen wir in diesem Fall am besten vor? Am schlimmsten finden wir das der Besitzer, nach Angaben anderer Camper, wohl wusste das sein Hund beißt! Ich habe ihn zur Rede gestellt und er meinte nur, dass er ihn einschläfern lassen wolle, was absoluter Schwachsinn ist!! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, Sie alle drei haben sich mittlerweile wieder von dem Angriff erholt. Sie haben verschiedene Möglichkeiten gegen den Hundehalter vorzugehen, sofern Sie dessen Namen und Anschrift erhalten haben. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht, bei Verletzungen eines Menschen ist auch Schmerzensgeld zu zahlen. Sie können Ihre entstandenen Kosten für die Behandlung Ihres Hundes, Ihre eigene Behandlung sowie die Reinigung der Kleidung bzw. des Polsters erstattet verlangen, sowie ein Schmerzensgeld für Ihre Verletzungen. Schreiben Sie die Halter an, machen Ihren Schadensersatz geltend, legen die Rechnungen bei und fordern die Zahlung des entstandenen Schadens innerhalb von zwei Wochen. Die Höhe des möglichen Schmerzensgeldes hängt den Einzelheiten ab und kann hier daher nicht beurteilt werden. Zusätzlich können Sie den Beißvorfall auch am Wohnort des Halters anzeigen. Ob und welche Konsequenzen das Ordnungsamt hieraus zieht, hängt davon ab, in welchem Bundesland der Hundehalter lebt und welche Regelungen das dortige Landesrecht vorsieht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, Sie alle drei haben sich mittlerweile wieder von dem Angriff erholt. Sie haben verschiedene Möglichkeiten gegen den Hundehalter vorzugehen, sofern Sie dessen Namen und Anschrift erhalten haben. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht, bei Verletzungen eines Menschen ist auch Schmerzensgeld zu zahlen. Sie können Ihre entstandenen Kosten für die Behandlung Ihres Hundes, Ihre eigene Behandlung sowie die Reinigung der Kleidung bzw. des Polsters erstattet verlangen, sowie ein Schmerzensgeld für Ihre Verletzungen. Schreiben Sie die Halter an, machen Ihren Schadensersatz geltend, legen die Rechnungen bei und fordern die Zahlung des entstandenen Schadens innerhalb von zwei Wochen. Die Höhe des möglichen Schmerzensgeldes hängt den Einzelheiten ab und kann hier daher nicht beurteilt werden. Zusätzlich können Sie den Beißvorfall auch am Wohnort des Halters anzeigen. Ob und welche Konsequenzen das Ordnungsamt hieraus zieht, hängt davon ab, in welchem Bundesland der Hundehalter lebt und welche Regelungen das dortige Landesrecht vorsieht.