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Tierschutz Vertrag

von Sebastian H.

Guten Tag, ich habe von einem Tierschutz Verein einen hund adoptiert. Nun warte ich seit über zwei Wochen das ich den Hund der Stelle zurück geben darf.. Hintergrund : Hund hat mehrfach versucht nach meinen Kleinen Kindern zu schnappen und meiner Frau. Da wir zudem einen zweithund genommen haben der nicht wie der erste von Minute eins das Herz meiner Familie erobert hat, entschloss ich zur Sicherheit meiner Familie den ersten wieder der Organisation zurück zu geben. Die Organisation weiss über die Probleme bescheid und sagt mir seit zwei Wochen das die eine pflegestelle suchen usw aber bis dato erhalte ich nur kalte Anweisungen und immer das sie den Hund holen aber nicht wann oder wie... In dem schutz Vertrag heißt es erst das der Hund nach vollständiger Bezahlung der Gebühr in Höhe von 220 Euro mir gehört und ein paar spalten unten steht das ICH ohne die Erlaubnis von dem Verein den Hund nicht verkaufen oder vermitteln darf. Zudem steht dort das alles was vom Anwalt oder Gericht als ungültig erklärt wird, den Vertrag nicht gänzlich auflöst bzw für die Organisation bestand hat. Ist das rechtens? Ich möchte den Hund nicht verkaufen sondern lediglich jemandem geben der mehr Erfahrung hat und dem kleinen das zukommen lässt was er verdient hat, nämlich als einzelhund gehalten wird und nicht bei so kleinen Kindern lebt die ihn sichtlich durch ihr spielerisches Verhalten stören weil er brauch viel Ruhe und die fordert er auch ein wenn nötig auch mit Zähne zeigen.. Da mir das Risiko zu hoch ist und ich meine Frau und meine Kindern nicht wenn ich auf der arbeit bin alleine lassen will oder kann, ist meine frage wie lange muss ich mir das von der Organisation bieten lassen?? Es ist für den Hund und uns besser wenn er einen geeigneten Halter findet. Würde ich eine Strafe erhalten wenn ich den Hund einer anderen Tierschutz Organisation geben würde? Habe eine Bekannte die nämlich auch für pflegestellen zuständig ist aber der Verein möchte nicht mit ihr kooperieren. Ich danke vorab herzlichst für ihre Mühe.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das ist sowohl für Sie und Ihre Familie als auch für den Hund eine sehr stressige Situation. Ich hoffe, dass die nächste Stelle sein endgültiges Zuhause wird.
Um Ihre Frage zu beantworten, müsste zunächst der Tierschutzvertrag eingesehen werden, da sich hieraus sowohl Ihre Rechte und Pflichten aber auch diejenigen der Tierschutzorganisation ergeben.
Zu prüfen ist insbesondere, ob Sie laut Vertrag überhaupt (wirksam) verpflichtet waren den Hund an die Organisation zurückzugeben und unabhängig davon, ob und welche rechtlichen Auswirkungen Ihr Rücktritt vom Vertrag (durch die Aufforderung den Hund zurückzunehmen) und die zunächst erteilte Zusage der Organisation den Hund zurückzunehmen, haben. Dies läßt sich ohne den Vertrag und die geführte Korrespondenz leider nicht beurteilen.
Fordern Sie daher die Organisation schriftlich z.B. mit einem Einwurf-Einschreiben auf, den Hund innerhalb von Woche abzuholen oder eine Kontaktperson zu benennen, an die Sie den Hund zurückgeben können und behalten sich bei Weigerung weitere rechtliche Schritte vor. Sollte die Organisation sich weiterhin weigern den Hund zu holen bzw. zurückzunehmen, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, auch um prüfen zu lassen, ob z.B. im Wege eines Eilverfahrens die Rücknahme des Hundes durchgesetzt werden könnte oder welche anderen Schritte sinnvoll sind.
 

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