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Nachbarschaftsstreit (Tierhasser)

von Hans-Dieter H.

Sehr geehrtes Tasso-Team! Meine Frau und ich, wohnen in einer Reihenhaus-Siedlung. Jetzt haben wir mit unserem unmittelbaren Nachbarn ein Problem. Er ist ein "Katzenhasser" und scheucht unseren Kater (er ist Freigänger) wo er nur kann. Wenn er mit seinem Auto angefahren kommt, flüchtet unser Kater vor Angst. Ich habe ihn darauf angesprochen, daß er das nachlassen soll, aber er hat nur geäußert, das er ihn jagen wird wo er nur kann, weil er die Vögel frisst. Er hat auch schon geäußert, wenn er ihn erwischt, will er ihn totschlagen, Er hat auch schon Schaufel und Spaten, vorm und hinter dem Haus, griffbereit stehen. Wir haben jetzt richtig Angst, das er unserem Kater etwas antut. Können Sie uns einen Rat geben, was wir tun können. Ich bitte um Antwort. Mit reundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider verursachen Freigänger häufig solche Streitigkeiten zwischen Vogelfreunden und Katzenhaltern, die in der Praxis leider nicht selten in regelrechte Nachbarschaftskriege und Gerichtsverfahren münden.
Grundsätzlich darf niemand einem Tier unnötig Leiden, Schmerzen oder Qualen zufügen (§ 1 Tierschutzgesetz). Ihr Nachbar darf daher selbstverständlich den Kater weder schlagen, verletzten oder töten, um ihn von dem Betreten des Gartens abzuhalten, selbst wenn sie sich noch so sehr darüber ärgert, dass sie durch ihren Garten laufen. Exemplarisch soll das Urteil des Landgerichts Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden. Sollte sie Ihre Katzen tatsächlich verletzten oder gar töten, würden sie sich wegen Sachbeschädigung und Tierquälerei strafbar machen und müsste Ihnen zudem Schadensersatz leisten.  Fraglich ist jedoch, ob diese martialische Ankündigung Ihres Nachbarn überhaupt ernst gemeint war oder nur im Ärger geäußert wurde. Dass man Tiere nicht grundlos töten darf, weiß Ihr Nachbar mit Sicherheit auch.
Um die Stimmung zwischen Ihnen und der Nachbarin nicht unnötig aufzuheizen, ignorieren Sie ihre Drohungen. Um einen handfesten Nachbarschaftsstreit, der aus solchen Anlässen nicht selten folgt und in Angriffen gegen die Tiere selbst gipfeln könnte, zu vermeiden, sollten Sie versuchen eine gütliche Einigung zu finden. Ich habe einen informativen Artikel des Nabu hierzu gefunden, der Tipps für den Nachbarn beinhaltet, wie er die Futterstellen für die Vögel „katzensicher“ anbringen kann: https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/helfen/01963.html. Vielleicht hilft dies ja bereits, falls der Ärger um den Kater nicht nur vorgeschoben ist und es eigentlich um etwas anders geht über das der Nachbar sich ärgert.
In solchen Fällen kann ein Schiedsverfahren sinnvoller als ein Prozess sein. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann.
 

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