zurück zur Übersicht Nachbarkatze kommt in Wohnung 16.06.2021 von Brigitte I. Sehr geehrte Damen und Herren, meine Katze ist bei Tasso registriert! Ich lasse das Fenster offen und sie kann rein und raus wann sie will! Nachbars Kater ist in letzter Zeit so penetrant, kommt in meine Wohnung zerkratzt vieles und verscheucht meine Katze und will sie nicht mehr herein lassen! Ein mehrmaliges Gespräch mit der Besitzerin hat nichts ergeben, er wird mal kurzzeitig eingesperrt und dann wieder rausgelassen! Was kann ich tun? Freundliche Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Weder die ungebetenen Besuche noch die Sachbeschädigungen durch den fremden Kater müssen Sie hinnehmen. Da die Gespräche mit der Nachbarin bisher nur kurz geholfen haben, gibt es zwei Möglichkeiten vorzugehen. Zum einen müsste die Nachbarin als Halterin gemäß § 833 BGB für die Schäden, die ihr Kater anrichtet haften. Allerdings müssen Sie beweisen können durch Zeugen, Fotos etc., dass es der Kater der Nachbarin war, da sie dies bestimmt bezweifeln wird. Zum anderen können Sie die Nachbarin auffordern, ihn so zu halten, dass er nicht mehr Ihr Haus betritt und auf Ihre Katze einwirkt, so hat z.B. das Landgericht Bonn im Jahre 2009 entschieden. Diese Rechte als Eigentümerin und Besitzerin Ihrer Katze ergeben sich aus §§ 903, 862, 1004 Absatz 1 in Verbindung mit § 90a BGB. Versuchen Sie auf dieser Grundlage nochmals eine gütliche Lösung zu erreichen, da ein Prozess gerade unter Nachbarn oft zu regelrechten Nachbarschaftskriegen führt. Letztlich muss in jedem Einzelfall im Wege einer Abwägung zwischen den Interessen der Beteiligten im Rahmen des Gebots der nachbarlichen Rücksichtnahme entschieden werden. Um es nicht zu einem Prozess kommen zu lassen ist in Nachbarschaftsstreitigkeiten die Einschaltung des zuständigen Schiedsamtes unbedingt ratsam. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung ist mehr wert als ein Gerichtsurteil, das einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Weder die ungebetenen Besuche noch die Sachbeschädigungen durch den fremden Kater müssen Sie hinnehmen. Da die Gespräche mit der Nachbarin bisher nur kurz geholfen haben, gibt es zwei Möglichkeiten vorzugehen. Zum einen müsste die Nachbarin als Halterin gemäß § 833 BGB für die Schäden, die ihr Kater anrichtet haften. Allerdings müssen Sie beweisen können durch Zeugen, Fotos etc., dass es der Kater der Nachbarin war, da sie dies bestimmt bezweifeln wird. Zum anderen können Sie die Nachbarin auffordern, ihn so zu halten, dass er nicht mehr Ihr Haus betritt und auf Ihre Katze einwirkt, so hat z.B. das Landgericht Bonn im Jahre 2009 entschieden. Diese Rechte als Eigentümerin und Besitzerin Ihrer Katze ergeben sich aus §§ 903, 862, 1004 Absatz 1 in Verbindung mit § 90a BGB. Versuchen Sie auf dieser Grundlage nochmals eine gütliche Lösung zu erreichen, da ein Prozess gerade unter Nachbarn oft zu regelrechten Nachbarschaftskriegen führt. Letztlich muss in jedem Einzelfall im Wege einer Abwägung zwischen den Interessen der Beteiligten im Rahmen des Gebots der nachbarlichen Rücksichtnahme entschieden werden. Um es nicht zu einem Prozess kommen zu lassen ist in Nachbarschaftsstreitigkeiten die Einschaltung des zuständigen Schiedsamtes unbedingt ratsam. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung ist mehr wert als ein Gerichtsurteil, das einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann.