zurück zur Übersicht Tierschutz und Polizei in Berlin 19.09.2009 von Volker S. Ich habe heute gesehen wie ein Hund im Auto saß und ihm das Wasser regelrecht aus dem Maul lief. Nach 20 min rief ich die Polizei. Was durfte ich mir anhören! Nun müssen wir schon wegen einem Köter anrücken. Ich wies die Polizisten darauf hin, der Hund sitzt nun schon 40 min ohne Wasser im Auto und das mitten in der Sonne. Ich wurde nur blöde angemotzt. Soviel zum Tierschutz und Polizei in Berlin. Mfg Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In § 8 der Tierschutzhundeverordnung steht, dass man „für ausreichende Frischluft und angemessene Lufttemperaturen zu sorgen hat, wenn ein Hund ohne Aufsicht in einem Fahrzeug verbleibt“. Die Strafe für die Tötung eines Hundes durch das Zurücklassen in einem überhitzen Auto findet sich im Tierschutzgesetz: bis zu drei Jahre Gefängnis oder bis zu 25.000,- € Geldstrafe. Auch ein lebenslanges Tierhaltungsverbot kann ausgesprochen werden. Finden Sie einen Hund in einer solchen Notlage vor, notieren Sie sich alle wichtigen Daten (Datum, Ort, Uhrzeit, Pkw-Marke, Farbe, Kennzeichen, Zeugen) und rufen Sie die Polizei. Erstatten Sie zur Sicherheit auch Strafanzeige wegen Tierquälerei. In eiligen Situationen, in denen auf das Eintreffen der Polizei nicht gewartet werden kann, kann man den Hund selbst befreien. Halten Sie dabei den Schaden am Fahrzeug unbedingt so gering wie möglich, indem Sie vorsichtig eine der hinteren Seitenscheiben einschlagen, da Front- und Heckscheibe aus Sicherheitsglas sind und der Ersatz dieser Scheiben erheblich teurer ist. Sie beschädigen schließlich vorsätzlich fremdes Eigentum und können sich nur durch den Notfall entschuldigen. Gegen den Polizisten könnte Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerde eingereicht werden, wobei die Erfolgsaussichten eines solchen Rechtsbehelfs wahrscheinlich recht gering sein werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In § 8 der Tierschutzhundeverordnung steht, dass man „für ausreichende Frischluft und angemessene Lufttemperaturen zu sorgen hat, wenn ein Hund ohne Aufsicht in einem Fahrzeug verbleibt“. Die Strafe für die Tötung eines Hundes durch das Zurücklassen in einem überhitzen Auto findet sich im Tierschutzgesetz: bis zu drei Jahre Gefängnis oder bis zu 25.000,- € Geldstrafe. Auch ein lebenslanges Tierhaltungsverbot kann ausgesprochen werden. Finden Sie einen Hund in einer solchen Notlage vor, notieren Sie sich alle wichtigen Daten (Datum, Ort, Uhrzeit, Pkw-Marke, Farbe, Kennzeichen, Zeugen) und rufen Sie die Polizei. Erstatten Sie zur Sicherheit auch Strafanzeige wegen Tierquälerei. In eiligen Situationen, in denen auf das Eintreffen der Polizei nicht gewartet werden kann, kann man den Hund selbst befreien. Halten Sie dabei den Schaden am Fahrzeug unbedingt so gering wie möglich, indem Sie vorsichtig eine der hinteren Seitenscheiben einschlagen, da Front- und Heckscheibe aus Sicherheitsglas sind und der Ersatz dieser Scheiben erheblich teurer ist. Sie beschädigen schließlich vorsätzlich fremdes Eigentum und können sich nur durch den Notfall entschuldigen. Gegen den Polizisten könnte Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerde eingereicht werden, wobei die Erfolgsaussichten eines solchen Rechtsbehelfs wahrscheinlich recht gering sein werden.